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Grillen und Grillverbot

Warnstufe 4: Grillverbot aus Wiesbadens Grillplätzen

Nach einer kurzen Entspannung kehrt die Trockenheit zurück nach Wiesbaden. Die Stadt ruft daher erneut die Waldbrand-Warnstufe 4 aus. Grillen im öffentlichen Raum auch in Pavillons oder Zelten ist nun verboten. Foodtrucks haben besondere Regeln.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Die Böden sind schon wieder trocken. Wiesbadens Forstamt warnt vor einer zunehmenden Waldbrandgefahr. In Teilen des Landes gilt die höchste Warnstufe.

Die Grillplätze in und am Wald wurden bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit geschlossen. Auch für die restlichen öffentlichen Grillplätze gilt bei der Warnstufe 4 ein absolutes Grillverbot. Das gilt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren.

Grillverbot für Kohlegrills

Auch für Veranstalter gilt ein Grillverbot für Kohlegrills. Ebenso ist das Grillen in Pavillons oder Zelten untersagt. Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern. Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern. Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel – zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer – vorhalten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind mit dem Umweltamt abzustimmen. Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe – 100 Meter Luftlinie – dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden.

Waldbrandgefahrenindex

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Grasland-Feuer-Index (GFI) beschreiben das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen, wie etwa Wiesen. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI und der GFI dienen den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich. In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet, in der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, in Stufe 5 gelten neben dem Grillverbort strenge Auflagen für Veranstalter.

Nähere Informationen zur aktuellen Situation und zur Erläuterung der einzelnen Warnstufen können Interessierte im Internet unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr finden.

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Eine offizielle Karte zum Waldbrand Gefahrenindex finden Sie unter www.wettergefahren.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.