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Tarifabschluss mit kräftigem Lohnplus

45.000 Landesbeschäftigte, 90.000 Beamte sowie die Peniionäre in Wiesbaden und in Hessen erhalten ab dem 1. Juli ein mehr Geld und ein Lohnplus von 4,2 Prozent.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Der Tarifstreik hat ein Ende. Das Land Hessen hat sich mit den Gewerkschaften auf ein für beide Seiten zufriedenstellendes Tarifergebnis geeinigt. Zu den höheren Löhnen kommen weitere Vergünstigungen.

Die Hessische Landesregierung wird das Tarifergebnis für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auch auf die Beamten übertragen. Das bedeutet: Die Beamtinnen und Beamten profitieren von einem guten Gesamtpaket mit mehr Geld und einem Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Das haben der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Innenminister Peter Beuth heute in Wiesbaden gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden Michael Boddenberg (CDU) und Mathias Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) bekanntgegeben.

Ab Februar 2018 nochmal 2,2 Prozent

Neben den rund 45.000 Landesbeschäftigten erhalten damit auch die 90.000 Beamten sowie die Pensionäre in Hessen ein Lohnplus von 4,2 Prozent. Ab dem 1. Juli 2017 steigen die Bezüge um zwei Prozent, zum 1. Februar 2018 erhöhen sie sich – zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten – um 2,2 Prozent. „Mit diesem Lohnplus und dem Jobticket haben die Beamtinnen und Beamten einen guten, realen Einkommenszuwachs“, sagte der Ministerpräsident.

 „Das Land Hessen hat im Haushaltsjahr 2016 keine neuen Schulden gemacht. Aufgrund der guten Haushaltslage haben wir uns entschlossen, den neuen Hessen-Tarif auf alle Landesbediensteten zu übertragen.“– Ministerpräsident Volker Bouffier.

Damit wolle das Land Hessen die wertvolle Arbeit, die Beamte und Angestellte tagtäglich im Dienste des Landes leisten, besonders anerkennen. Auch die Beamtinnen und Beamten profitierten so von dem maßgeschneiderten Tarifabschluss, der neben einem kräftigen Lohnplus auch zahlreiche weitere Verbesserungen bringe und gleichzeitig im Einklang mit unserer Schuldenbremse stege, führte Hessens Ministerpräsident aus.

Eckpunkte kurzgefasst, Tarifabschluss

Plus 2,0 Prozent ab dem 1. Juli 2017 | Sozialkomponente von mindestens 75 Euro | Plus 2,2 Prozent ab dem 1. Februar 2018, zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten | Arbeitszeitverkürzung auf 41 Stunden pro Woche bei Erhaltung des Lebensarbeitszeitkontos | hessenweites Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr für alle Landesbediensteten ab dem 1. Januar 2018.

Der Regierungschef hob besonders das Jobticket hervor. „Die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs bringt weitere finanzielle Vorteile für die Bediensteten und macht die Arbeit für das Land noch attraktiver“, erläuterte Volker Bouffier. Das Ticket gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, also für Busse, Straßenbahnen sowie U-, S- und Regionalbahnen. Ausgenommen von der Regelung sind Züge des Fernverkehrs, also IC und ICE.

„Die Landesregierung setzt mit dieser Entscheidung für mehr Geld und weniger Arbeitszeit bewusst ein Zeichen für unsere tüchtigen Beamtinnen und Beamten. Aufgrund vermehrter Einstellungen und der vorausschauenden Finanzpolitik dieser Landesregierung ist diese Entscheidung auch haushalterisch vertretbar.“ – Innenminister Peter Beuth

Außerdem werden die niedrigeren Besoldungsgruppen von einer Sozialkomponente für das erste Jahr profitieren. Das heißt, jeder hessische Beamte wird im ersten Jahr mindestens 75 Euro dazubekommen, auch wenn bei einer zweiprozentigen Erhöhung rein rechnerisch ein niedrigerer Zuwachs zu verzeichnen wäre.

Künftig nur noch 41 Stunden

Die neuen Regelungen werden sich nicht nur messbar auf den Gehaltszettel auswirken. Ab dem 1. August wird auch – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Arbeitszeit der Beamten auf 41 Stunden reduziert. Das Lebensarbeitszeitkonto wird erhalten bleiben. Eine Stunde pro Woche wird dort gutgeschrieben. Dieses Zeitguthaben kann künftig flexibel, etwa aus familiären Gründen, in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit, durch die angesparten Stunden früher in Pension zu gehen, bleibt ebenfalls erhalten.

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