Wohnungen stehen leer. Der Schimmelbefall ist wieder da und nimmt zu. Die Reinigungsfirma stellte die Arbeiten ein. Es droht Verwahlosung. Das Jugendparlaments fordert daher die Bestellung eines Vertreters von Amts wegen.
Der Arbeitskreis Verkehr, Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt, kurz VISUm, des Jugendparlaments Wiesbaden, hat aus den Presseberichten der vergangenen Wochen entnommen, dass das Wohnhochhaus in der Karl-Marx-Straße im Schelmengraben, auch besser bekannt als das „Rotes Haus“, von einer immer weiter zunehmenden Verwahrlosung betroffen ist. Auch das angrenzende Einkaufszentrum „Schelmen-Markt“ sei in einem unangemessenen Zustand. Der Arbeitskreis VISUm des Jugendparlaments beruft sich auf § 16 des Verwaltungsverfahrengesetzbuch und fordert deshalb von der Stadt die Bestellung eines Vertreters von Amts wegen.
Durch die Paragrafen 16 Verwaltungsverfahrengesetzbuch
und 207 Baugesetzbuch haben die deutschen Kommunen zwei Möglichkeiten zur Bestellung eines Vertreters von Amts wegen – wenn private Immobilien verwahrlosen und der Aufenthalt des Eigentümers nicht zu ermitteln ist oder er daran gehindert ist seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Vertreter kann dann den Verpflichtungen nachkommen, welchen eigentlich der Eigentümer hätte nachkommen sollen.
Der Arbeitskreis kommt zu dieser Forderung, da der Anlage in der Siedlung Schelmengraben eine Verwahrlosung droht und der Aufenthalt der an der Immobiliengruppe beteiligten Personen anscheinend unbekannt ist. Denn weder auf ein Schreiben des Bürgermeisters, noch auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters reagierte die Immobiliengruppe. Dabei ist ein, auf die Mieter entgegenkommendes, Handeln dringend notwendig.
Gesundheitliches Risiko für die Bewohner
Laut dem Jugendparlament vorliegenden Informationen würden einige Wohnungen nach dem Auszug der vorherigen Mieter aktuell noch immer leer stehen; das Erdgeschoss sei Opfer von immer wieder kehrenden Wildpinklern – die Reinigungsfirma hätte vor kurzem ihre Reinigung für vier Wochen aussetzen müssen, weil sie keinen Auftrag von der zuständigen Immobiliengruppe erhalten habe. Der Schimmelbefall in einigen Wohnungen, welcher auch schon in der Zeit des vorherigen Eigentümers dagewesen wäre, nehme jetzt immer weiter zu. Gerade der Schimmelbefall stellt für die Bewohner ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Risiko dar, welches anscheinend vom Vermieter stillschweigend hingenommen wird.
Massiver Leerstand
Auch das angrenzende Einkaufszentrum „Schelmen-Markt“ ist in einem verwahrlosten Zustand. Nicht nur der dort rumliegende Müll und Unrat, sondern auch der massive Leerstand tragen dazu bei, dass das Einkaufszentrum seiner Bezeichnung bei weitem nicht mehr gerecht wird. Die Holzplatten vor einigen leerstehenden Geschäftsräumen werden auch nicht dabei helfen können, die zunehmende Verwahrlosung, welche durch den Vandalismus verstärkt wird, aufzuhalten.
Aufwerten, nicht abwerten
Der Arbeitskreis ist der Ansicht, dass die Stadt hier mit den ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln eingreifen muss, um die fortschreitende Verwahrlosung des Areals, in der Mitte der Siedlung Schelmengraben zu verhindern. Denn die Fortschritte, welche die Stadt gemeinsam mit den anderen dort aktiven Vermietern erreichen konnte, um die Siedlung aufzuwerten und das Selbstbewusstsein der Siedlung zu stärken, wird durch diese verwahrlosende Mitte der Siedlung ausgebremst. Es sollte im Sinne aller im Schelmengraben aktiver Akteure von Interesse sein, dass der „Schelmen-Markt“ wieder zu einem attraktiven Nahversorgungszentrum und generationenübergreifenden Siedlungstreffpunkt wird. (Sitzung des Jugendparlaments im Sommer 2016. Archivfoto: Volker Wazschounek).
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