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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Restaurants sind ab Samstagmittag geschlossen

Gestern saßen sie noch zu sechst im Restaurant beim Mittagstisch. Von morgen an ist das nicht mehr zulässig. Zusammen arbeiten können Sie weiterhin. Die Mittagspause … In einer Sonder-Kabinettssitzung hat die Hessische Landesregierung weitere Maßnahmen beschlossen, um die soziale Kontakte einzudämmen.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

In Mitterteich, Bayern gibt es seit Donnerstagabend eine Ausgangssperre. In Freiburg sind Gruppen mit mehr als drei Personen nicht mehr zulässig. Hessen zieht jetzt nach und schließt Restaurants. 

In der Pressekonferenz am Freitagnachmittag bestätigen Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Hessens Gesundheitsminister Kai Klose was Radio FFH bereits angekündigt hatte: Von Samstag, 21. März, 12:00 Uhr, sind Menschenansammlungen mit mehr als fünf Personen verboten: so der Kabinettsbeschluss in der Sondersitzung. Die erschreckenden Zahlen, 962 infizierte und bisher zwei Todesfälle, ließen keine andere Wahl zu. Das erklärte Ziel ist es, die sozialen Kontakte und das direkte Aufeinandertreffen von Menschen weiter einzuschränken.

„Oberstes Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen in Hessen zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.“ – Regierungssprecher Staatssekretär Michael Bußer

Mit der Einschränkung des öffentlichen Lebens wird die Obergrenze für Versammlungen von 100 Personen auf fünf Personen reduziert. Außerdem sind Restaurants und Gaststätten in Hessen von Samstag, 12:00 Uhr, geschlossen. Hinsichtlich einer eventuellen Ausgangssperre sagen Bouffier und Klose, dass sie derzeit dazu nicht mehr sagen könnten. Der Ministerpräsident appelliert noch einmal an die Vernunft aller, die Anordnungen des Landes ernst zu nehmen – und so gemeinsam die Ausgangssperre zu verhindern.

„Das Versammlungsverbot gilt nicht für Familien mit sechs oder mehr Personen, die in einem Haushalt unter einem Dach leben.“ – Volker Bouffier

Zum Versammlungsverbot führte der Ministerpräsident weiter aus, dass dieses natürlich nicht für Familien mit fünf oder mehr Personen gelte – sofern sie unter einem Dach lebten.  Auch müsse niemand aus einem Bus aussteigen, wenn sich bereits vier Fahrgäste darin befänden. Bouffier und Klose appellieren auch in diesem Zusammenhang an die Vernunft – an mehr Solidarität untereinander.

Mit Maß und Ziel

Für die Durchsetzung der fünften sowie aller anderen Anordnungen sind in Hessen die Polizei und die Ordnungskräfte verantwortlich. Ihnen obliegt es durch gezielte Maßnahmen weitgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen eingehalten werden. Ministerpräsident Bouffier wünscht sich, dass die Exekutive durchgreift und bei etwaigen Bußgeldern mit Maß und Ziel handelt. Man müsse stets den Tatbestand genau betrachten und abwägen –  was nicht heißt, dass die Personen ungeschoren davon kämen. Sie müssten bei Verstößen mit Bußgeldern zwischen 100 und 300 Euro rechnen. (Fahne Hessen ©2020 Pixbay ∆)

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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