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Staatskanzlei Hessen

KI – Pentz unterstützt klare Regeln für KI

Europaminister Manfred Pentz hat die EU-Initiative für einheitliche KI-Regeln begrüßt und sich für einfache, innovationsfreundliche Vorgaben ohne Verbote ausgesprochen.

Kyra Intelliana 3 Stunden vor 0

„Die KI bietet uns gigantische Chancen. Möglichkeiten, die wir heute noch gar nicht in ihrer ganzen Tragweite abschätzen können. Diese Chancen wollen wir nutzen 
und dabei die Risiken beherrschen. Unsere Aufgabe als Politik ist es, die Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen Bürger und Wirtschaft die KI zu ihrem Nutzen einsetzen können“, so Staatsminister Pentz heute im Bundesrat.

Unbürokratische Regeln

Aus seiner Sicht ist dabei besonders wichtig, dass der Staat auf mündige Bürger vertraut. „Wir brauchen klare Regeln – einheitlich in ganz Europa. Aber keine Verbote. Wir stellen uns sonst im internationalen Wettbewerb selbst ein Bein. Und die Regelungen müssen so unbürokratisch wie möglich sein. Jede Stunde, die für Bürokratie verwendet wird, fehlt für Innovation – gerade bei Startups und im Mittelstand“, so Pentz, der auch hessischer Entbürokratisierungsminister ist. Die KI-Verordnung müsse klar, einfach und innovationsfreudig umgesetzt werden.

Keine Fesseln für Sicherheitsbehörden

Vor dem Hintergrund zunehmender hybrider Angriffe sollten auch Strafverfolgungsbehörden weniger Regulierungen unterliegen. „Ermittler müssen in Echtzeit auf Bedrohungen reagieren können. Zur Abwehr von Gefahren brauchen wir Waffengleichheit mit den Kriminellen und handlungsfähige Behörden. Keine regulatorischen Fesseln für die, die unsere Sicherheit gewährleisten.“

Aber auch im Hinblick auf die technologische Souveränität Europas spricht vieles für eine flexiblere Handhabung. Wenn europäische Sicherheitsbehörden durch übermäßig restriktive Regelungen im Vergleich zu internationalen Partnern benachteiligt werden, droht erneut eine Abhängigkeit von diesen.

Hintergrund

Hintergrund der Debatte im Bundesrat ist der Vorschlag für eine EU-Verordnung im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz – die sogenannte „Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“.

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