Der Grünschnitt, insbesondere von Hecken, Sträuchern und Bäumen, spielt eine entscheidende Rolle in der Pflege von Gärten und öffentlichen Flächen.
Hecken, Sträucher und Bäume, die in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen, stellen eine Gefahr dar. Sie verengen Gehwege und beeinträchtigen die Sicht an Straßenkreuzungen. Auch Grundstücke an Wirtschaftswegen in ländlichen Gebieten müssen berücksichtigt werden. Wenn die Pflanzen in den Verkehrsraum wachsen, riskieren die Grundstückseigentümer, nicht nur die Sicherheit, sondern auch ihr Portemonnaie.
Zeit zum Handeln
Jetzt, da die Brut- und Nistzeit der Vögel vorüber ist, stellt sich die Frage: Wer greift zur Schaufel? Das Tiefbau- und Vermessungsamt beobachtet mit Sorge, dass nicht alle Grundstückseigentümer dieser Pflicht nachkommen. Zahlreiche Beschwerden führen zu einem enormen Aufwand, der wertvolle Ressourcen bindet. Die Verantwortung liegt klar bei den Eigentümern, die selbst Hand anlegen sollten.
Recht und Ordnung: Hessen macht’s vor!
Laut Paragraf 27 des Hessischen Straßengesetzes (HStG) müssen Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass ihre Bepflanzungen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Vernachlässigen sie diese Pflicht, drohen Bußgelder oder sogar Ersatzvornahmen, die zu Lasten der Eigentümer gehen. Um Ärger zu vermeiden und die Nachbarschaft zu entlasten, fordert das Amt alle Eigentümer auf, den Rückschnitt rechtzeitig durchzuführen.
Foto oben © 2024 Veranstalter
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