Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt, Granulat und ähnlich abstumpfende Materialien zu verwenden. Salz als Streumittel ist beim Winterdienst nur in Ausnahmefällen und bei Blitzeis erlaubt.
Liegt Schnee, muss er weggeräumt werden. Damit niemand auf den Wegen ausrutscht und zu Schaden kommt, ist der Griff zur Schneeschaufel unumgänglich. Das kann zur schweißtreibenden Arbeit werden, vor allem, wenn man weder Werkzeug noch Technik hat. Beim Winterdienst mit dem richtigen Werkzeug stets „diagonal zur Fuge“ schippen
Schneeschaufel
Doch wie lassen sich Gehwege, Einfahrten und Straßen am besten vom Schnee befreien? Wer große Flächen räumen muss, sollte über die Anschaffung einer Schneefräse nachdenken. Ansonsten genügt als Räumgerät eine einfache Schneeschaufel. Diese gibt es im Handel aus verschiedenen Materialien wie Holz, Aluminium oder Kunststoff.
Wichtig ist jedoch, dass der Stiel lang genug, die Schaufel ergonomisch geformt und leicht ist. Denn wenn die Schaufel nicht zum Körperbau passt, kann das Schneeschippen zu einer großen Belastung für den Rücken werden und zu Verletzungen führen. Der weiße Wintertraum kann mit der falschen Haltung beim Schneeräumen schnell zur Qual werden.
Locker und ohne Druck
Um dem vorzubeugen, sollten einige einfache Regeln beachtet werden: Der Schnee sollte locker und ohne Druck weggeschoben werden. Bei Gehwegplatten empfiehlt es sich zudem, diagonal zur Fuge zu schieben, um ein abruptes Stoppen an der Fuge zu vermeiden. Außerdem sollte der Schaufelstiel mit etwas Abstand von den Händen gefasst werden, um die Hebelwirkung voll ausnutzen zu können.
Ideal ist auch die Schrittstellung mit leicht gebeugten Knien, sodass die Bewegung aus den Beinen heraus erfolgt. Auch eine gerade Rückenhaltung beugt Schmerzen beim Schippen vor.
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Grundstückseigentümer sind von den Gemeinden verpflichtet, ihre Grundstücke und die angrenzenden Wege schnee- und eisfrei zu halten. Diese Pflicht kann auch an eventuelle Mieter oder einen gewerblichen Dienst übertragen werden, muss aber vertraglich geregelt sein. Die Räum- und Streupflicht gilt auch für Privatwege. Auch ein Schild mit der Aufschrift Betreten auf eigene Gefahr entbindet den Eigentümer nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Wer ein Grundstück besitzt, sollte auch auf Dachlawinen achten, damit diese keine Passanten oder Autos beschädigen oder verletzen.
Übrigens: Auftaumittel wie Streusalz sind auf Treppen, Rampen oder Hängen nur in Ausnahmefällen erlaubt, weil sie die Umwelt zu stark belasten. Zum Streuen können abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Lavagranulat verwendet werden.
Fotos – Kaum liegt der Schnee, muss geräumt werden, damit niemand auf den Wegen ausrutscht und zu Schaden kommt. Grundstückseigentümer sind von den Gemeinden verpflichtet, ihre Grundstücke und die angrenzenden Wege schnee- und eisfrei zu halten. ©2023 Shutterstock
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Informationen rund um den Winterdienst und Verantwortlichkeiten finden Sie auf der Seite der ELW.