Am 30. Juni wurde vom Bundestag das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts mit der Mehrheit von 393 Abgeordneten beschlossen.
Ehe für alle, kurzgefasst
– Seit 2001 können homosexuelle Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen.
– Der Bundestag hat die Einführung der Ehe für homosexuelle Paare beschlossen.
– Ab Oktober 2017 können homosexuelle Paare ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen.
– Seit dem 1. Oktober können gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten.
– Vorbild Niederlande: In der Niederlande können homosexuelle Paar bereits seit 2001 heiraten
Für viele ist der Weg frei, die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln – in Wiesbaden geht das vom 2. Oktober an. Der Wunsch, die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln muss in den Wohnsitzstandesämtern angemeldet werden.
„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ – Bundestag
Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, können dies mit oder ohne Zeremonie machen. In beiden Fällen müssen beide Lebenspartner anwesend sein. Nach der Umwandlung erhalten die Partner eine Eheurkunde.
„Wir haben bereits Anfragen von 20 Paaren, die an einer Umwandlung interessiert sind. Unsere Standesämter sind auf die Änderungen vorbereitet.“ – Oberbürgermeister Sven Gerich.
Im Moment müssten noch einige Anpassungen in Formularen und im Personenstandsregister vorgenommen werden. Dies sei aber voraussichtlich bis Anfang 2018 abgeschlossen. Bis dahin seien Umwandlungen zwar möglich, diese können jedoch nicht komplett abgeschlossen werden. Fragen beantwortet das Standesamt unter Telefon (0611) 313406 oder per E-Mail unter standesamt@wiesbaden.de. (Foto: tiegeltuf / CC-BY-SA 2.0 / flickr)
Sie möchten keinen Beitrag mehr verpassen und stets aktuell informiert sein? Dann folgen Sie uns auf Twitter oder Instagram und werden Sie Fan von Wiesbaden lebt!