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Landtag, 1 Haushalt, 800 Quadratmeter , Fahne Hessen ©2020 Pixbay

Das neue Corona-Maß: 1 Haushalt plus 1 Person

Kitas sollen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Private Treffen dürfen nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Das ist nur ein Auszug der neuen Corona-Regeln, die ab dem 11. Januar gelten.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 1

Limburg, Weilburg und Gießen – in diesen HotSpots gilt von Montag an die 15 Kilometer Regelung. Bund und Länder haben möchten touristische Ziele zu schützen um die neue 1 Haushalt Regelung besser umzusetzen.

Das Hessische Kabinett hat im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vom Dienstag am Mittwoch getagt und die Beschlüsse für Hessen gefasst. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die Lage weiterhin außerordentlich ernst. Die wichtigste Botschaft: Von Montag an darf sich ein 1 Haushalt nur noch mit einer Person treffen.

„Wir müssen jetzt noch stärker eingreifen, um dann stufenweise wieder öffnen zu können. Dazu werden die Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert und die Kontakte weiter eingeschränkt. Die Situation an den Kliniken bleibt weiterhin angespannt, wir müssen alles tun, damit unser Gesundheitssystem handlungsfähig bleibt. Darin waren wir uns heute hier am Tisch des Hessischen Kabinetts sowie in der Bund-Länder Besprechung am gestrigen Tage einig.“Ministerpräsident Volker Bouffier

Hessens Ministerpräsident betonte, dass das Land seine Entscheidungen stets im Schutz der Menschen in Relation zur Angemessenheit fasse. So dürfe sich jetzt auch nur noch ein Hausstand mit einer Person treffen. Neu sei, dass Kinder jetzt mitgezählt würden. Damit gelte bei den Kontaktbeschränkungen wieder die Regelung aus dem Frühjahr 2020. Diese habe sich bewährt.

„Ich appelliere aber an alle Eltern, ihre Kinder – wann immer möglich –  im Sinne der Kontaktreduzierung zu Hause zu behalten. 1 Haushalt soll sich nur mit 1 Person treffen“ – Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Zu den Schulen erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz, dass man sich darauf verständigt habe, den Weg, den Hessen vor Weihnachten eingeschlagen habe, für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 grundsätzlich weiterzugehen. In der Zeit bis zum 31. Januar bleibe dort die Präsenzpflicht ausgesetzt. Die Schüler könnten zwar grundsätzlich in die Schule gehen, so der Minister. In diesem Fall gelte dann der eingeschränkte Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen.
Ab Jahrgangsstufe 7 finde in den Schulen der Distanzunterricht statt. Eine Ausnahme gebe es für diejenigen Schüler, die in diesem Schuljahr an einer zentralen Abschlussprüfung teilnehmen. Sie erhielten weiterhin Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands.

„Bei einem positiven Verlauf der Infektionszahlen streben wir für die Klassen 1 bis 6 wieder den Präsenzunterricht an.“ – Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

Für die Kinderbetreuung bleibe Hessen ebenfalls bei seiner Linie, es solle möglichst nur dann eine Betreuung in Anspruch genommen werden, wenn es eine dringende Betreuungsnotwendigkeit gebe, ergänzte Bouffier und unterstrich, dass wenn jetzt alle möglichst zu Hause blieben und die Kontakte weitgehend einschränken würden, eine Chance bestünde, die Infektionszahlen zu senken.

„Wir wissen, was wir Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Branchen damit zumuten. Wir tun alles dafür, dass die von der Bundesregierung zusagten Hilfen in Hessen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können. Es kommt jetzt auf die nächsten Wochen an, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.“ – Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir

Abschließend betonte Bouffier, dass mit valide Zahlen dazu, wie hoch die Infektionsrate derzeit sei, erst am Ende der kommenden Woche vorliegebn würden – weil erst dann die Entwicklung über Weihnachten und Neujahr in den Daten des Robert-Koch-Instituts auch mit abgebildet würden. Alle Verordnungen nutzen nichts, wenn die Menschen nicht aus Überzeugung mitmachen. Wenn wir diesen harten Weg noch eine Zeit lang durchhalten, habe ich die Hoffnung, dass wir uns schrittweise wieder einer Normalität annähern können. Das sei allerdings immer abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens. So gelte es erst einmal besonnen und geduldig zu bleiben und Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren.

Neue Corona-Maßnahmen

Private Treffen dürfen ab dem 11. Januar mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Diese Regelung hat so bereits im Frühjahr 2020 gegolten. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.

Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Schulen und Kinderbetreuung

Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben.  Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.

Alten- und Pflegeheime:

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.

Weitere Regelungen:

Die Novemberhilfen sollen zügig bis zum 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.

Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.

Alternativprogramm für Kinder

https://youtu.be/749Im2Rm-kQ

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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.

 

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