In einigen deutschen Städten regelt ein sogenannter Lichtmasterplan die Illumination von Sehenswürdigkeiten. Ein solcher, hätte der Marktkirche auch nicht geholfen.
Es allen recht zu machen ist unmöglich. So wird es in den nächsten Monaten sicher den einen oder anderen Wiesbadener geben, der sich in den Abendstunden über die schwache Illumination von Rathaus und Marktkirche wundern wird. Doch leider lässt sich die werden es die vorübergehende optischen Einschränkungen nicht vermeide, so berichtet Felix Weidner, Referent im zuständigen Dezernat für Umwelt.
„Die das Rathaus und die rechte Seite der Marktkirche anleuchtenden Strahler sind auf dem Dach des Stadtschlosses montiert.“ – Felix Weidner, Referent
Der Grund dafür liegt bei der umfänglichen Sanierung des unter Denkmalschutz stehende Wiesbadener Stadtschloss der Herzöge von Nassau. Infolge der notwendig gewordenen Sanierungsmaßnahmen am Dachstuhl des Landtags müssen die Strahler auf dem Dach des Stadtschlosses für längere Zeit abgebaut werden.
„Während der unmittelbaren Dacharbeiten ab Februar 2018 bis voraussichtlich Juni 2019 müssen die Strahler leider abgebaut werden.“– Felix Weidner, Referent
Im Klartext bedeutet dies, das die Markkirche und das Rathaus von Februar 2018 bis voraussichtlich Juni 2019 nicht aus der Richtung des Stadtschlosses angestrahlt werden. Trotz ausgiebiger Recherchen konnten keine Alternativen – insbesondere für die Weihnachtszeit – ausfindig gemacht werden. Ein Provisorium auf einem benachbarten Dach schiede wegen der Blendwirkung für die Bewohner der angrenzender Wohngebäude aus, erklärte Referent aus dem Umweltamt.
„Auch das Baugerüst am Stadtschloss ist technisch nicht geeignet, um die Beleuchtung aufzunehmen.“ – Felix Weidner, Referent
Nicht betroffen von den baubedingten Einschränkungen sind die Illumination des alten Rathauses sowie die frontale Anstrahlung der Marktkirche.
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Die offizielle Internetseite der Marktkirche Wiesbaden finden Sie unter www.marktkirche-wiesbaden.de.