Gesetzliche Regelung für Balkonkraftwerke, mehr Produkte mit Einwegpfand, neue Grenzen beim Elterngeld, Leistungen für Sozialhilfeempfänger steigen.
„Neues Jahr, neues ich“ ist der geflügelte Ausdruck vieler Menschen, wenn das Jahr zu Ende geht. Während an Silvester das Leben noch seinen gewohnten Gang geht, ist die Welt am 1. Januar auf den Kopf gestellt und alles wird ein bisschen verrückt. Nicht wirklich, doch die guten Vorsätze bestimmend Ann den Tag: Mal sehen, ob Sie in diesem Jahr eine Woche überdauern. Unabhängig von den eigenen Vorsätzen gilt ab dem 1. Januar 2024.
Balkonkraftwerk und Heizung
Ab 2024 soll endlich das umstrittene Gebäude-Energiegesetz, oder auch Heizungsgesetz, in Kraft treten. Die Bundesregierung will, dass ab dann nur noch Heizungen mit ’nem fetten Anteil an erneuerbaren Energien in Häusern eingebaut werden dürfen. Erneuerbare Energien: Die Anbringung sogenannter Balkonkraftwerke soll ab 2024 leichter werden. Entsprechende Gesetzesänderungen hat die Bundesregierung im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen
Bürgergeld oder Sozialhilfe
Ab Januar 2024 dürfen sich rund 5,5 Millionen Menschen über höhere Leistungen freuen. Für Alleinstehende wird die Unterstützung um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat angehoben. Auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen sich freuen. Ihre finanzielle Unterstützung steigt von 420 Euro auf 471 Euro. Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten zukünftig 357 Euro. Und für die etwas Älteren, nämlich Kinder zwischen sechs und 13 Jahren, steigt die Unterstützung auf 390 Euro.
Elterngeld
Mit dem Jahreswechsel treten in Deutschland Änderungen bei den Elterngeldregelungen in Kraft, die insbesondere rund 60.000 Ehepaare betreffen. Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld wurden angepasst, was dazu führt, dass vielen Familien diese Unterstützung nicht mehr zusteht.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Einkommensgrenzen, die für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden, von 300000 Euro auf 150000 Euro bei Verheirateten und 150000 auf 60000 gesenkt werden. Dies bedeutet, dass Ehepaare, die ein höheres gemeinsames Einkommen haben, nun unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. So sollen die Mittel gerechter verteilt und die Unterstützung gezielter auf Familien mit niedrigerem Einkommen konzentriert werden.
Kinderfreibetrag
Nachdem bereits im vergangenen Jahr die Schwelle für steuerfreies Einkommen angepasst wurde, werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erneut angehoben. Für Alleinstehende bedeutet das eine Erhöhung des Grundfreibetrags von 10.908 Euro auf nunmehr 11.604 Euro. Verheiratete dürfen sich über eine Grenze von 23.208 Euro freuen. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben, und das ist besonders erfreulich für alle Eltern da draußen. Statt bisher 6024 Euro pro Kind, dürfen Eltern nun mit 6384 Euro rechnen.
Kinderreisepass entfällt zum 1. Januar 2024
Der Bundestag hat beschlossen, dass die Ära der Kinderreisepässe am 1. Januar 2024 zu Ende geht. Kinderpässe werden nicht mehr verlängert, nicht mehr aktualisiert. Vom 1. Januar 2024 an müssen Kleinen für Reisen innerhalb der EU einen coolen Personalausweis dabei haben und für Abenteuer außerhalb der EU einen klassischen Reisepass besitzen. Das hat natürlich auch seinen Preis: 22,80 Euro für den stylischen Personalausweis und 37,50 Euro für den Reisepass. Beide Ausweise haben dann eine Lebensdauer von sechs Jahren, vorausgesetzt, das Kind bleibt zweifelsfrei erkennbar.
Wer noch schnell einen begehrten Kinderreisepässe ergattern möchte, sollte sich beeilen! Bis zum 31. Dezember 2023 könnt werden sie noch ausgestellt. Ab Januar 2024 ist die Party vorbei! Um allen Ängsten vorzubauen: Die ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit, – bis zum Ablaufdatum
Mindestlohn: Mehr Geld für Arbeitnehmer
Zum 1. Januar 2024 wird in Deutschland eine erfreuliche Veränderung für bestimmte Personengruppen eintreten: Der Mindestlohn wird angepasst und steigt um 42 Cent auf zwölf Euro und 42 Cent brutto pro Stunde.
Diese Erhöhung bedeutet nicht nur eine spürbare Verbesserung für diejenigen, die aktuell den Mindestlohn verdienen, sondern wirkt sich auch auf diverse Branchen und Berufsgruppen aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in Branchen mit niedrigen Löhnen, profitieren von dieser Maßnahme, die darauf abzielt, faire und existenzsichernde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten
Neues Pfandsystem
Diejenigen, die gerne zu Milch oder Mischgetränken in Einwegflaschen oder Dosen greifen, müssen sich im kommenden Jahr auf eine Veränderung einstellen. Ab 2024 wird für diese bisher pfandfreien Getränke der übliche Pfandbetrag von 25 Cent eingeführt. Besonders Energydrinks mit hohem Molkeanteil sind von dieser Regelung betroffen.
Wir werden die Liste bis Neujahr fortschreiben.