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Trockenheit verschärft sich: Wasserentnahme verboten.

Wasserentnahme in Wiesbaden ab Donnerstag verboten

Die Trockenheit hat Wiesbaden erreicht: Weil zahlreiche Bäche deutlich zu wenig Wasser führen, untersagt die Stadt ab Donnerstag die Wasserentnahme aus Bächen, Weihern und Teichen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das Ziel ist der Schutz der Gewässer.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 18 Stunden vor 0

Wegen extremer Trockenheit verbietet Wiesbaden ab Donnerstag die Wasserentnahme aus Bächen und Teichen. Es drohen hohe Bußgelder.

Die anhaltende Trockenheit zwingt immer mehr Städte zum Handeln. Während etwa Fulda, Darmstadt oder Dresden bereits Einschränkungen beim Wasserverbrauch beschlossen haben und mancherorts sogar Freibäder wegen fehlenden Frischwassers schließen mussten, zieht nun auch Wiesbaden Konsequenzen. Ab Donnerstag, 2. Juli, ist die Wasserentnahme aus Bächen, Weihern und Teichen im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Bäche führen deutlich weniger Wasser

Besonders kritisch ist die Lage derzeit am Wäschbach, Kesselbach und Wellritzbach. Die Wasserstände liegen deutlich unter dem für diese Jahreszeit üblichen Niveau. Damit wächst der Druck auf Pflanzen und Tiere in den ohnehin belasteten Gewässern. Mit der Allgemeinverfügung will die Stadt verhindern, dass sich die ökologische Situation weiter verschärft.

Bereits in den Trockenjahren 2018, 2019, 2020, 2022 und 2023 hatte Wiesbaden vergleichbare Verbote erlassen. In den beiden vergangenen Sommern war dies wegen durchschnittlicher Niederschläge nicht erforderlich gewesen.

Nur wenige Ausnahmen

Das Verbot gilt auch für Grundstückseigentümer, deren Flächen direkt an einem Gewässer liegen. Erlaubt bleibt lediglich das Tränken von Vieh. Wasser mit Eimern oder anderen Handgefäßen zu schöpfen, ist dagegen untersagt.

Anders sieht es an Rhein und Main aus. Dort bleibt die Entnahme mit Pumpen grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde. Für bestehende Wasserrechte gelten die bisherigen Auflagen weiter. Die Stadt appelliert zugleich an alle Berechtigten, „sparsam mit Wasser umzugehen und die geltenden Entnahmebeschränkungen einzuhalten“. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen beantragt werden.

Bild – Wasserentnahme ©2026 KI-generiert

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Die Internetseite des Umweltamts finden Sie unter www.wiesbaden.de.

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