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Stadtverwaltung: Nachrichten aus dem Rathaus Wiesbaden. Ralph Schüler, Bernhard Lorenz meinRad-Standorte, Stadtverordnetenversammlung ©2017-02 Volker Watschounek

Unternehmensführung in Wiesbaden geregelt

Oberbürgermeister Sven Gerich hat gleich nach Amtsantritt die „Grundsätze guter Unternehmensführung“ zur Chefsache erklärt. Jetzt wurden sie verabschiedet.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Der Magistrat der Stadt Wiesbaden hat in seier Sitzung am Dienstag die „Grundsätze guter Unternehmensführung“ verabschiedet.

Das Gesamtprojekt wurde direkt nach der Amtseinführung von Oberbürgermeister Gerich durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2013 gestartet. Unter der Federführung des Oberbürgermeisters wurden anschließend in verschiedenen Unterprojekten die anstehenden Themen abgearbeitet und sowohl mit den betroffenen Beteiligungen als auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Stadtpolitik diskutiert. Als Ergebnis liegt nun ein umfassendes Regelwerk vor, das nach der Verabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung auch unter www.wiesbaden.de der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.

Ziele der Beteiligungsgesellschaften

Mit dem Beteiligungskodex definiert die Landeshauptstadt Wiesbaden die grundlegenden Ziele für ihre Beteiligungsgesellschaften und beschreibt die „Spielregeln“ für die Zusammenarbeit zwischen Stadtparlament, Beteiligungsausschuss und Magistrat auf der einen Seite sowie zwischen den Aufsichtsräten und Geschäftsführungen der Mehrheitsgesellschaften auf der anderen Seite. Die Stadt legt damit fest, was sie als Eigentümerin von ihren Gesellschaften erwartet, wie Stadt und Gesellschaften partnerschaftlich miteinander agieren und wie gemeinsam das jeweils beste Ergebnis für die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger erreicht werden kann. Kern des Beteiligungskodex ist die Festlegung, dass die Gemeinwohlziele der öffentlichen Daseinsvorsorge fortan gleichberechtigt neben dem wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg der Beteiligungen stehen.

Stadt udnd Gesellschaften arbeiten zusammen

Der Beteiligungskodex sieht neben der engeren Zusammenarbeit zwischen der Stadt und ihren Beteiligungen auch eine transparente und öffentliche Debatte über die grundlegende Ausrichtung der Beteiligungen im Beteiligungsausschuss vor. Er trifft Regeln über die erweiterten Offenlegungspflichten im Beteiligungsbericht und sichert den Einfluss der Landeshauptstadt Wiesbaden und ihrer demokratisch legitimierten Gremien auf ihre Beteiligungen über eine stärkere Betonung ihrer Rolle als Eigentümerin.

Gewinnverwendung und Defizitgrenzen

Wichtigster Einzelbaustein: Künftig soll der Beteiligungsausschuss in öffentlicher Sitzung über die Gewinnverwendung beziehungsweise die Defizitgrenzen aller Mehrheitsbeteiligungen entscheiden. Mit diesem Verfahren – welches in den vergangenen beiden Jahren erfolgreich mit der Entscheidung über die Höhe des ÖPNV-Budgets der ESWE Verkehrsgesellschaft erprobt wurde – soll das Stadtparlament in die Lage versetzt werden, nicht nur über den Haushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden, sondern auch über die Schwerpunkte der Gesellschaften zu entscheiden. Somit wird die Verantwortung des Stadtparlamentes für die öffentliche Daseinsfürsorge entscheidend gestärkt.

Entscheidungsferheiten

Konkret bedeutet dies, dass zu den Aufgabenfeldern des Beteiligungsausschusses künftig nicht nur der Beschluss über die Höhe des ÖPNV-Budgets und damit über den Umfang und die Qualität des Nahverkehrs, sondern auch über die Höhe der Investitionen der städtischen Wohnbaugesellschaften oder über die Qualität der Schwimmbäder gehören sollen. Gleichzeitig erhält der Beteiligungsausschuss die Möglichkeit, über Beschlüsse zu höheren Ausschüttungen an den Haushalt auch Entscheidungen zugunsten klassischer kommunaler Aufgaben wie den Schulbau, den Ausbau der Kinderbetreuung oder Infrastrukturmaßnahmen treffen zu können.

Zentrales Nachschlagewerk

Das „Beteiligungshandbuch“ enthält zukünftig als zentrales Nachschlagewerk alle Beschlüsse, Vorschriften und Richtlinien zu den Beteiligungen. So gehören unter anderem die Richtlinien über die Arbeitsweise und Kompetenzen des Beteiligungsausschusses, Regelungen zum Recht der Parlamentarier auf Auskünfte aus den Beteiligungen, Maßgaben zur Besetzung und Entschädigung der Aufsichtsräte, Maßnahmen zur Frauenförderung, Dienstwagen-Richtlinien sowie Muster-Verträge zum Inhalt des Handbuchs.

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