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Sperrstunde @2020 Peter Pruzina auf Pixabay

Sperrstunde, jetzt auch wieder in Wiesbaden

Die Infektionszahlen steigen weiter. Der Verwaltungsstab der Stadt Wiesbaden hat deshalb heute, 20. Oktober, weitere Maßnahmen zur Eindämmung von Corona beschlossen und hält sich weitgehend an die Vorgaben des Hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

1o Personen aus zwei Haushalten im Privaten. Keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. Sperrstunde von 23:00 bis 6:00 Uhr. Erweiterte Regeln für Mund-Nasen-Bedeckung.

1479 registrierte Corona-Fälle, davon 1244 Personen, die inzwischen als geheilt gelten macht unterm Strich 208 infizierte Wiesbadener. Mit einem Inzidenz von 76,65 erreicht die Landeshauptstadt damit die Stufe fünf nach Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept. Das Land, so sieht es das Konzept vor, übernimmt damit die Steuerung des Geschehens. Wer beim Nachrechnen jetzt nach Fehlern sucht – in der Textaufgabe felhlen die Verstorbenen: 27 Personen. An der Sperrstunde ändert das nichts.

„Wir wissen, dass wir einschneidende Maßnahmen beschlossen haben. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Die Infektionslage in Wiesbaden verschärft demnach weiter. Wiesbaden gilt jetzt als Dunkelrot. In Anbetracht der Tatsache, dass die ersten Kreise in Deutschland zum Lock Down zurückkehren, gilt es jetzt alles daran zu setzen, das in Wiesbaden zu verhindern.

Ab dem 21. Oktober gilt in Wiesbaden

Private Zusammenkünfte

Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb von Wohnungen mit mehr als zehn Personen sind untersagt, insbesondere in gewerblich überlassenen Räumen und Gaststätten. Für Zusammenkünfte in privaten Räumen, insbesondere Wohnungen, wird empfohlen, dass sich höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.

Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote

Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen sind untersagt. Im begründeten Einzelfall kann das Gesundheitsamt Ausnahmen erteilen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Hygienekonzepte bereits vom Gesundheitsamt ausdrücklich genehmigt oder mit dem Amt abgestimmt wurden. Die Begrenzung auf hundert Personen gilt auch für Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung sowie für Trauerfeiern und Bestattungen. Die Begrenzung gilt ebenso für Veranstaltungen und Führungen in Museen, Schlössern, Gedenkstätten, Tierparks und vergleichbaren Einrichtungen.

Gaststätten und Hotels

In Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Sperrstunde

Im gesamten Stadtgebiet gilt eine Sperrstunde für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. Als Gaststätten gelten insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars sowie Eisdielen und Eiscafés. Ausgenommen von der Sperrstunde sind Spielzeiten in Spielbanken und -hallen. Spielbanken und -hallen dürfen jedoch zwischen 23:00 und 6:00 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken.

Alkoholischen Getränke

Zwischen 23:00 und 6:000 Uhr dürfen keine alkoholischen Getränke zum Außerhaus-Verzehr verkauft werden. Das Verbot gilt sowohl für Gaststätten als auch für Groß- und Einzelhändler, also insbesondere für Restaurants, Kneipen, Bars, Tankstellen, Kioske sowie weitere Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen im Sinne von Paragraph 3, Absatz 1, der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen.

Alkoholkonsum ganztags verboten

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf den folgenden Flächen und Plätzen ganztägig untersagt: auf dem Gebiet des „Historischen Fünfecks“ (begrenzt durch die Rheinstraße, die Schwalbacher Straße, die Röderstraße, die Taunusstraße und die Wilhelmstraße); im Kulturpark (begrenzt durch die Murnaustraße, den Fußweg am Ende der Murnaustraße in Richtung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die Gleisanlagen der Deutschen Bahn, den Parkplatz Salzbauchaue); auf dem Bahnhofsplatz 1-3 (Bahnhofsvorplatz) einschließlich der angrenzenden Bushaltestelle „Hauptbahnhof“ am Kaiser-Friedrich-Ring (Bussteig A); in der Reisingeranlage und Herbertanlage; auf der Fläche des Warmen Damm (einschließlich der Straße Am Warmen Damm); auf der Fläche des Bowling Green; auf dem Blücherplatz (begrenzt von der Scharnhorststraße, der Yorckstraße, der Roonstraße sowie der Blücherstraße) mit Ausnahme des Schulgeländes; auf dem Wallufer Platz (begrenzt von der Straße Wallufer Platz, Hallgarter Straße, der Bebauung in der Erbacher Straße und der Niederwaldstraße); in den Nerotalanlagen (umschlossen von der Straße Nerotal und dem Volker-Kriegel-Platz); in der „Eleonoren Anlage“, das heißt der Rheinanlage in Mainz-Kastel, (begrenzt durch die Eleonorenstraße ab der Johannes-Goßner-Straße, der Eleonorenstraße bis Rampenstraße bis zur Abzweigung der Rampenstraße Richtung Rheinufer auf Höhe der Hausnummer 26 sowie durch den Rhein); auf dem Gebiet in Wiesbaden-Biebrich bis zum Rhein, das begrenzt wird durch die Rheingaustraße beginnend ab der Straße Am Parkfeld bis zur Wilhelm-Kopp-Straße. Ausgenommen von dem Verbot ist der Konsum von alkoholischen Getränken in Gaststätten einschließlich deren Außengastronomie während der jeweiligen Öffnungszeiten.

Gesichts- und Kinnvisiere

Gesichts- und Kinnvisiere gelten nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Das Tragen von diesen Visieren ist an allen Orten verboten, an denen die Bedeckung von Mund und Nase vorgeschrieben ist. Stattdessen müssen textile Bekleidungsgegenstände (Masken) getragen werden. Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Das ist gegebenenfalls durch eine geeignete ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, die mitzuführen ist.

Seit dem 21. Oktober gilt

Bereits vergangene Woche beschloss der Verwaltungsstab Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Sie gelten ab Mittwoch, 21. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 15. November. Personen, die in Alten- und Pflegeheimen oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, dürfen dann maximal drei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde Besuch von maximal zwei Personen empfangen. Seit Montag, 19. Oktober, ist eine generelle Maskenpflicht in Schulen ab der fünften Klasse in Kraft. Auch der praktische Sportunterricht ist in Schulen für alle Jahrgänge in geschlossenen Räumen untersagt. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi-, Spitzen- und Amateursports in geschlossenen Räumen sind keine Zuschauer mehr zugelassen, im Freien maximal hundert Zuschauer. Es gilt außerdem weiterhin das Besuchsverbot für Wiesbadener Kliniken und die Maskenpflicht an Bushaltestellen.

„Wir bitten alle Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, um Verständnis, und appellieren an alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, sich an die Maßnahmen zu halten.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 9:00 bis 13:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9:00 bis 15:00 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Die offizielle Internetseite des Hessischen Staatstheaters finden Sie unter staatstheater-wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.