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Die Inzidenz und Bürgermeister Dr. Oliver Franz, Archivbild

Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden liegt bei 93,7

Nach den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Infektionszahlen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in Wiesbaden seit 46 Tagen wieder unter dem für das Eingreifen der sogenannten „Bundes-Notbremse“ geltenden Richtwert von 100. Die Bundesnotbremse kann eventuell jetzt zum 31. Mai aufgehoben werden.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Frankfurt und der Rheingau-Taunus Kreis knabbern an der 50er Marke, Limburg an der 35er Marke, und Wiesbaden schafft den Sprung unter 100.  Fällt der Wert weiter, öffnet am 2. Juni die Außengastronomie.

Anfang Mai habe die Inzidenz in Wiesbaden noch bei mehr als 160 gelegen. Seit dem habe der Wert in der Stadt stark abgenommen, freut sich Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz am Mittwochmorgen. Nach den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Infektionszahlen liegt die Sieben-Tages-Inzidenz der Landeshauptstadt damit zum ersten Mal seit über einem Monat wieder unter dem für das Eingreifen der sogenannten „Bundes-Notbremse“ maßgeblichen Schwellenwert von 100 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen.

Wiesbaden Inzidenz: 93,7

Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz für fünf aufeinanderfolgende Werktage unterhalb dieser Schwelle bleiben, greifen die Vorgaben der Bundes-Notbremse nicht mehr. Anstelle der Bundes-Notbremse treten dann die Regeln der Corona-Kontakt- und -Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV). Damit einhergehen zahlreiche Lockerungen für Privatpersonen, Handel und Sport – so wie man sie rund um Wiesbaden bereits beobachten kann..

Diffuses Ausbruchsgeschehen

Als Grund für das starke Sinken der Sieben-Tage-Inzidenz von Dienstag auf Mittwoch ist hervorzuheben, dass die Neuinfektionszahlen in den vergangenen Tagen deutlich abgenommen haben. Grundsätzlich spielt hier mit, dass über das Pfingstwochenende weniger Testangebote in Anspruch genommen wurden. Generell werden die flächendeckenden Testangebote in der Landeshauptstadt aber sehr stark genutzt, weshalb Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Alten- und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten derzeit nicht mehr vorkommen. Vielmehr sind die Infektionen im privaten häuslichen Umfeld zu verzeichnen. Hier ist das Ausbruchsgeschehen weiterhin sehr diffus.

Zeitlicher Verzug

Die für die Regelungen der Bundesnotbremse maßgebliche Sieben-Tages-Inzidenz beinhaltet zudem einen zeitlichen Verzug von mindestens einem Tag. Werden die dem Wiesbadener Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen an das Robert Koch-Institut übermittelt, spiegeln sich diese durch die Verarbeitungszeit erst am folgenden Tag in den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts wieder.

Falsche Rechenformel

Weiterhin weist die Landeshauptstadt aufgrund der vielen Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich der für die Berechnung der Sieben-Tages-Inzidenz vom RKI verwendeten, veralteten und abweichenden Bevölkerungszahlen darauf hin, dass die Stadt bereits im vergangen Jahr mehrfach bei den zuständigen Stellen auf diesen Missstand hingewiesen hat, eine Lösung bislang aber nicht erzielt werden konnte.

Lockerungen frühesten am 2. Juni (Stufe 1)

Sollte die Inzidenz in Wiesbaden sich weiterhin positiv entwickeln und der Wert weiter hin unter 100 bleiben, könnte am 2. Juni die Stufe 1 des Lockerungskonzepts der hessischen Landesregierung in Kraft treten. Dies würde bedeuten, dass …

… es keine Ausgangssperre mehr zwischen 22:00 und 5:00 Uhr am Folgetag gibt;
… weiterhin Aufenthalte im öffentlichen Raum nur im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet sind, – es sei denn an der Zusammenkunft sind ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Personen beteiligt. Im Übrigen zählen geimpfte und genesene Personen im Hinblick auf Kontaktbeschränkungen nicht mit;

Schule

… in den Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie in den Abschlussklassen Präsenzunterricht erfolgt, ab der Jahrgangsstufe 7 wird im Wechselunterricht beschult; Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein maximal 72 Stunden alter negativer Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus;

Veransaltungen

… Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches im Freien bis zu einer Teilnehmendenzahl von 100 Personen zulässig sind; auch hier zählen geimpfte oder genesene Personen nicht mit; ein negativer Corona-Test ist für ungeimpfte und nicht bereits genesene Personen Voraussetzung für die Teilnahme, ferner sind die Kontaktdaten, möglichst elektronisch, zu hinterlassen, die Maskenpflicht besteht fort;

… in geschlossenen Räumen Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote nur bei besonderem öffentlichen Interesse und nach Genehmigung durch das Gesundheitsamt zulässig sind;

Zusammenkünfte

… private Zusammenkünfte außerhalb der eigenen Wohnräume bzw. des eigenen Grundstücks nur im Kreis des eigenen und eines weiteren Hausstandes zulässig sind, auch hier zählen geimpfte oder genesene Personen nicht mit;

… für private Zusammenkünfte innerhalb der eigenen Wohnräume bzw. auf dem eigenen Grundstück eine Beschränkung auf den eigenen sowie einen weiteren Hausstand und die Einhaltung des Mindestabstands dringend empfohlen wird; auch insofern zählen geimpfte oder genesene Personen nicht mit;

… Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist; einzelne Besucher oder mehrere Gruppen dürfen sich in gedeckten und ungedeckten Sportanlagen nur gleichzeitig aufhalten, wenn sie sich in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen befinden;

… Fitnessstudios nach vorheriger Terminvereinbarung mit einem negativen Corona-Test bzw. bei Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung sowie bei Hinterlassen der Kontaktdaten, dies möglichst elektronisch, besucht werden kann;

Schwimmbäder, Saunen

… Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen geschlossen bleiben;
… die Außenbereiche von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen für Besucher nach vorheriger Terminvereinbarung und Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von1,5 Meter öffnen dürfen;

Museen und Schlösser

… Museen, Schlösser, Galerien und Gedenkstätten sowie Tierparks, Zoos und botanische Garten ihre Außenbereiche für Besucher nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen dürfen, für den Besuch der Innenräume wird zusätzlich ein negativer Corona-Test empfohlen, dies gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen;

Außengastronomie

… die Außengastronomie öffnen darf, wobei Gäste einen Sitzplatz einzunehmen, einen negativen Corona-Test vorzulegen und ihre Kontaktdaten, dies möglichst elektronisch, zu hinterlassen haben; vollständig geimpfte oder genesene Personen müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen und
… Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen, zu touristischen Zwecken zulässig sind, sofern die Übernachtungskapazitäten nur zu 60 Prozent ausgelastet werden und bei der Anreise ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, wobei bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen zwei wöchentliche Tests erforderlich sind, dies gilt nicht für geimpfte und genesene Personen und auch nicht, wenn keine Gemeinschaftseinrichtungen in den Beherbergungsbetriebe vorhanden sind.

Aktuell gelten die bekannten Einschränkungen der „Bundes-Notbremse“

Nach den aktuellen Regeln gelten

… Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr am Folgetag
… private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind grundsätzlich auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt, wobei geimpfte und genesene Personen nicht mitzählen.

Foto: ©2020 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Stadt mit allen Fakten zu Corona finden Sie unter: www.wiesbaden.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.