Hundehalter aufgepasst! Angesichts frühlingshafter und steigender Temperaturen erinnert Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz an den Beginn der Brut- und Setzzeit.
Von Anfang April bis Mitte Juli nisten überall Vögel. Besonders die auf Wiesen und in Weiden brütenden Vögel gilt es hier zu schützen. Hundehalter sind besonders gefordert. Sie sollten darauf achten, ihre Vierbeiner in gerade jetzt nicht unbedingt frei Laufen zu lassen. Auch Randstreifen, Wegesränder und in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen brüten Vögel. Des Weiteren sind Rehe trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt.
Bis zu 25.000 Euro Bußgeld
Das Ordnungsamt rät dazu, den Hund im Zweifelsfall anzuleinen und weist ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen für Hundehalter und Hundehalterinnen hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich prüft das Ordnungsamt im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden wie Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Tötung des Hundes.
Ruhender Jagdinstinkt
Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.
Hunde stets unter Kontrolle haben
Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren.
Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Deshalb müssen die Halter und Halterinnen sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen.
Aber nicht nur Hundehalter sind gefragt. Katzenbiebhaber und Katzenbesitzer deren Vierbeiner Ausgang haben, sollen im Moment ebenso aufpassen. (Bild: Dieter Schwane / pixelio.de)
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