Eine mögliche Vorverlegung der Oberbürgermeisterwahl in Wiesbaden im kommenden Jahr vom 9. März auf den 23. Februar ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Kommunalwahlen und Bundestagswahl: Wie passen sie zusammen? In der Landeshauptstadt Wiesbaden sorgt derzeit die Frage für Diskussion, ob die Oberbürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden kann. Die Antwort lautet: Nein. Stefan Krebs, Kreiswahlleiter in Wiesbaden, erklärt, dass dies rechtlich nicht erlaubt ist. Rechtliche Hürden und Paragrafen Gemäß Paragraf 42 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ist eine Änderung eines festgesetzten Wahltermins nur zulässig, um eine Überschneidung mit Bundestags-, Europa- oder Landtagswahlen zu vermeiden. Eine Anpassung des Termins für eine gemeinsame Wahl ist nicht vorgesehen. Bundestagswahl: Warten auf den offiziellen Termin Zusätzlich wäre für eine Zusammenlegung die Festlegung des neuen Bundestagswahltermins durch den Bundespräsidenten erforderlich, was bisher noch nicht geschehen ist. Somit ist eine Verlegung des OB-Wahltermins gesetzlich nicht möglich. Fazit: Keine gemeinsame Wahl in Wiesbaden Die rechtliche Lage lässt keine Spielräume für eine Verlegung des festgesetzten OB-Wahltermins zu. Die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden müssen sich also auf getrennte Wahltermine einstellen.
Foto oben © 2019 Tim Reckmann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr
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