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Zusammen Fußball schauen im Verein.

Keine GEMA-Gebühren: Vereine können WM-Spiele kostenfrei zeigen

Pünktlich zum Start der Fußball-Weltmeisterschaft können viele Vereine in Hessen ihre Mitglieder und Gäste ohne zusätzliche Lizenzkosten zum gemeinsamen Fußballschauen einladen. Möglich macht das der sogenannte GEMA-Pakt des Landes, der seit Anfang 2025 ehrenamtlich getragene Organisationen bei den GEMA-Gebühren entlastet.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 9 Stunden vor 0

Dank des hessischen GEMA-Pakts können viele Vereine WM-Spiele kostenfrei zeigen und sparen dabei Zeit und Geld.

Wenn Menschen bei einer Live-Übertragung gemeinsam jubeln, erklingen nicht nur Tore und Fangesänge. Auch urheberrechtlich geschützte Musik, Einspieler und Reporterkommentare werden übertragen. Deshalb müssen Veranstalter von Public-Viewing-Angeboten ihre Veranstaltungen grundsätzlich bei der GEMA anmelden.

Weniger Bürokratie für das Ehrenamt

Für viele Vereine entfällt dieser Aufwand nun weitgehend. Das Land Hessen hat mit der Verwertungsgesellschaft einen Pauschalvertrag geschlossen. Dadurch können gemeinnützige und ehrenamtlich organisierte Vereine einzelne eintrittsfreie Public-Viewing-Veranstaltungen mit einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500 Quadratmetern über den bestehenden Vertrag lizenzieren lassen.

Die Regelung ist Teil der Bemühungen der Landesregierung, das Ehrenamt zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen. Davon profitieren nicht nur Sportvereine, sondern zahlreiche Organisationen, die Menschen vor Ort zusammenbringen.

Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz sieht darin einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander. „Gerade große Sportereignisse zeigen, wie wichtig Gemeinschaft und Zusammenhalt für unsere Gesellschaft sind“, erklärte Pentz. Mit der Befreiung von GEMA-Gebühren könnten Vereine ihre Zeit und ihre Mittel für das einsetzen, „was wirklich zählt: Menschen zusammenzubringen“.

Vier Veranstaltungen pro Jahr möglich

Der GEMA-Pakt wurde im Rahmen des sogenannten 11+1-Programms der Hessischen Landesregierung zum 1. Januar 2025 eingeführt. Seitdem dürfen berechtigte gemeinnützige Organisationen bis zu vier Musikveranstaltungen pro Jahr ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass kein Eintritt erhoben wird und die Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet.

Mit Blick auf die laufende Fußball-Weltmeisterschaft eröffnet die Regelung vielen Vereinen die Möglichkeit, Spiele gemeinsam mit Mitgliedern, Nachbarn und Gästen zu verfolgen. Die Landesregierung verbindet damit die Hoffnung, dass Vereinsleben und Ehrenamt weiter gestärkt werden.

Wer im WM-Fieber ist, findet zusätzliche Informationen zur GEMA-Befreiung derzeit auch auf dem Hessentag in Fulda. Dort verteilt die Ehrenamtskampagne des Landes spezielle WM-Spielpläne mit Hinweisen zum GEMA-Pakt.

Symbolfoto ©2026 KI-generiert

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