Die Maskenpflicht in Bus und Bahn gilt jetzt in allen Bundesländern. Das gilt auch für die Schüler, die am Montag, 27. April nach vier Wochen wieder in die Schule gehen. Wer mit ESWE Verkehr zur Schule fährt, braucht eine Maske.
Die Schule beginnt für Abschlussklassen. Auch die Schulwechsler der Grundschulen, die vierten sind mit an Bord. Deshalb und wegen der schrittweisen Öffnung weiterer Ladengeschäfte rechnet Wiesbadens Mobilitätsanbieter für die 18. Kalenderwoche mit steigenden Fahrgastzahlen. Von Montag stellt ESWE Verkehr seine Busse daher auf den allgemeingültigen Fahrplan um (zurück). Damit verkehren anders als in der Ferienzeit montags bis freitags wieder deutlich mehr Busse. Einzige Ausnahme bildet die Linie 9. Sie verkehrt bis 8:30 Uhr nach Montag-Freitag-Fahrplan, danach weiter nach Samstagsplan.
Abstandsregel
Samstags und sonntags wird nach Samstag- beziehungsweise Sonntagfahrplan gefahren. Es werden weiter alle verfügbaren Gelenkomnibusse des Mobilitätsdienstleisters eingesetzt, um maximale Platzkapazitäten anzubieten. So soll der weiter erforderliche Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Fahrgästen gewährleistet werden.
ESWE Verkehr: Nachtverkehr
Der Nachtverkehr bleibt bis auf Weiteres eingeschränkt. Konkret bedeutet das: Die Nightliner fahren täglich um 0:30 Uhr ab Innenstadt und die Nachtringlinie N13 verkehrt planmäßig. Die Nightliner-Fahrten 2:00 Uhr und 3:30 Uhr ab Innenstadt entfallen. Ebenso entfällt der Nachtverkehr auf der Linie 6 zwischen 1:00 Uhr und 4:00 Uhr.
Die Abfahrtzeiten sind im Taschenfahrplan, in den Haltestellenaushängen und auf der Internetseite veröffentlicht und in der App des Rhein-Main-Verkehrsverbunds hinterlegt.
Maskenpflicht
ESWE Verkehr weist darauf hin, dass gemäß Verordnung des Landes Hessen eine Maskenpflicht für Fahrgäste in Bussen und Bahnen gilt. Dabei geht es um einen einfachen Mund-Nasen-Schutz. Dieser Schutz kann durch eine Maske, durch eine selbstgenähte Stoffbedeckung oder auch beispielsweise ein Tuch erfolgen. Bitte befolgen Sie diese landesweite Regelung im öffentlichen Personennahverkehr in ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse der Gesundheit aller Fahrgäste. ∆
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