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Betreuungsvprsorge regeln, rechtzeitig.

Vortrag zur rechtliche Vorsorge fällt aus

Der geplante Informationsabend zur rechtlichen Vorsorge im Wiesbadener Rathaus fällt kurzfristig aus. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: warten – und sich vorerst auf andere Wege informieren, um wichtige Entscheidungen nicht aufzuschieben.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 3 Wochen vor 0

Die Betreuungsbehörde Wiesbaden informiert über Vollmacht und Patientenverfügung. Ein Abend, der zeigt, warum Vorsorge nicht warten sollte.

(15.04.) Wer sich am Montagabend über Vollmachten, Patientenverfügungen und rechtliche Betreuung informieren wollte, muss umplanen. Der angekündigte Informationsabend der Betreuungsbehörde der Stadt Wiesbaden im Rathaus am Schlossplatz findet nicht statt.


Was passiert, wenn ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer unterschreibt, wer spricht mit Ärzten, wer regelt Finanzen? Fragen, die viele gern verdrängen – bis sie plötzlich konkret werden. Genau hier setzt die Betreuungsvorsorge an: am Montag, 20. April klärt sie auf.

Betreungsvorsorge, kurz gefasst

Informationsveranstaltung – Betreuungsvorsorge
Wann:
Montag, 20. April 2026,  ab 18:00 Uhr
Nächster Termin: Dienstag, 29. September 2026
Wo: Stadt Wiesbaden, Neues Rathaus, Schloßplatz 6, 65183 Wiesbaden 
Anmeldung:  Anmeldungen ab sofort unter Telefon (0611) 313740

„Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht aus“, erklären die Referentinnen Jutta Meth und Susanne Roßnagel. Sie führen durch ein Thema, das juristisch wirkt, im Alltag aber zutiefst persönlich wird, denn eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Doch sie beantwortet nicht alle Fragen. Wer entscheidet in unklaren Situationen? Wer setzt den eigenen Willen durch, wenn Formulierungen Spielraum lassen?

Hier kommt die Vorsorgevollmacht ins Spiel. Sie benennt eine Person des Vertrauens, die handeln darf. Ergänzend kann eine Betreuungsverfügung festlegen, wer im Ernstfall als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Ein Mann erleidet nach einem Unfall eine schwere Hirnverletzung. Er hat eine Patientenverfügung verfasst, doch sie bleibt ungenau. Seine Familie ist sich uneinig, wie sie auszulegen ist. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer einsetzen. Entscheidungen verzögern sich, Konflikte entstehen.

Hätte er frühzeitig eine Vertrauensperson benannt, hätte diese schneller handeln können – im Sinne des Betroffenen.

Vorsorge schafft Klarheit

Der Informationsabend will genau diese Lücke schließen. Er erklärt, wie Dokumente sinnvoll kombiniert werden und worauf es bei Formulierungen ankommt. Die Referentinnen beantworten Fragen, nehmen Unsicherheiten ernst und übersetzen juristische Begriffe in verständliche Sprache.

Es geht nicht um Angst, sondern um Selbstbestimmung. Wer vorsorgt, behält Einfluss – auch dann, wenn er ihn nicht mehr aktiv ausüben kann.

Anmeldung und Teilnahme

Interessierte können sich telefonisch montags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr unter (0611) 314038 anmelden oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@wiesbaden.de.

Betreuungsvorsorge regeln, rechtzeitig. ©2026 KI-generiert

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Erstveröffentlichung: 19.03.2026

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