„Blickpunkt Auge!“ Eine Sehbehinderte Person sagt: „Man glaubt, es ist alles schwarz — auch von der Stimmung her. Ein Irrtum. Es ist nicht so!“ Auch im Schwarz gibt es Hoffnung und Mut.
Das gilt nicht nur für Sehbehinderte. Menschen mit Einschränkungen, etwa Gehbeschwerden, wird geholfen. Sie müssen nur wissen wie und wo. Welche Unterstützung sie beantragen können. Welche kleinen Hilfsmittel im Alter das selbständige Leben und Wohnen im unterstützen.
Belle Wi, kurz gefasst
Unterstützung –Beratungen am Küchentisch
Wann: Mittwoch, 25. August 2021, 10:00 bis 12:00 Uhr in der Innenstadt, Neugasse / Ecke Schulgasse
Donnerstag, 26. August 2021 , 15:00 bis 17:00 Uhr am Schiersteiner Hafen beim „Cafémobil- unser Lieblingsplatz“
Freitag, 27. August, 10:00 bis 12:00 Uhr in der Markusgemeinde, Waldstraße.
Kosten: keine
Die Aktion Beratung am Küchentisch startet in die zweite Runde: Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter und die Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen beantworten allen Interessierten Fragen zu Hilfen im Alltag, Pflege, Wohnen oder Freizeitgestaltung.
Blickpunkt Auge Wiesbaden
Als Kooperationspartner ist Blickpunkt Auge Wiesbaden mit dabei und informiert zu Sehverlust im Alter. Die Experten wissen:
Sehbehinderung ist nicht gleich Sehbehinderung. Sie kennt in ihren Ausprägungen verschiedene Formen und in den Folgebeeinträchtigungen ist sie individuell. Menschen mit der gleichen Augenerkrankung und/oder einer gleichen Sehkraft haben eine ganz individuelle Wahrnehmung. Deshalb kommen sie auch unterschiedlich gut mit den Auswirkungen zurecht. Jeder bewältigt seinen eingeschränkten Seheindrücke auf seine Art und kompensiert seine Einschränkung mit unterschiedlich guten Bewältigungsstrategien.+
Definitionssache
Als sehbehindert gilt nach medizinischer Messung (Augenarzt) wer trotz Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen nicht die normale Sehfunktion erreicht und dessen Sehschärfe (Fachbegriff: „Visus“) auf dem besseren Auge weniger als ein Drittel (1/3; 0,3; 33 Prozent) bis 1/20 (0,05; 5 Prozent) liegt.
Hochgradig sehbehindert ist wer mit dem besseren Auge eine Sehschärfe von weniger als 1/20 bis zu 1/50 (0,02; 2 Prozent) erreicht.
Menschen mit geringeren Visus gelten gesetzlich als blind, auch wenn noch ein Restsehvermögen oder Lichtscheinwahrnehmung vorhanden ist.
Bild: 2021 Frühstückstisch – Bild von Jill Wellington auf Pixabay
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Die offizielle Internetseite zu den Räumen der Dauerausstellung Belle-Wi finden Sie unter www.wiesbaden.de.