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Meisterbriefe ©205 Volker Watschounek

1.000 Euro Meisterprämie für hessens Handwerksmeister

Handwerk hat goldenen Boden, heißt es in einem alten Sprichwort. Während ein Studium vom Bund und Land finanziert wird, müssen Handwerker noch immer viel für Ihren Meisterbrief bezahlen. Die Meisterprämie ist ein Fingerzeig in die richtige Richtung.

Redaktion 6 Jahren vor 0

Niedersachen würdigt seine Meister mit 4.000 Euro. In Schleswig-Holstein ist die Meisterprämie erst auf dem Weg. Und in Hessen sind es 1.000, die Handwerksmeister erhalten.

Handwerksmeister dürfen sich freuen. Für alle Meister ihres Faches, die nach dem 1. Januar 2018 ihre Meisterprüfung vor einer hessischen Handwerkskammer abgeschlossen haben und ihren Hauptwohnsitz und/oder ihren Arbeitsplatz in Hessen haben, können ab sofort eine Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Möglich macht dies die jüngst veröffentlichte Richtlinie zur Hessischen Qualifizierungsoffensive.

„Junge Menschen, die eine Berufskarriere im Handwerk anstreben, erhalten damit nicht nur eine finanzielle Unterstützung, ihnen wird damit auch eine besondere Wertschätzung der hessischen Landesregierung zuteil.“ – Heinrich Gringel, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern

Alle  Jungmeister, die ihre Meisterprüfung in Hessen in diesem Jahr abgeschlossen haben, werden von ihrer Handwerkskammer angeschrieben und erhalten Informationen sowie das entsprechende Formular. Der Antrag muss innerhalb von sechs Wochen bei der jeweiligen Handwerkskammer eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung der Richtlinie am 17. September 2018 für diejenigen, die vorher im Jahr 2018 ihre Meisterprüfung bestanden haben. Für alle anderen startet die Frist mit dem Ausstellungsdatum des Meisterprüfungszeugnisses.

Wer bekommt die Aufstiegsprämie

Alle Handwerksmeister, die erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde, oder

…, die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2019 festgestellt
wurde, und

…, die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen oder – sofern in Hessen diese Prüfung nicht abgenommen werden kann – in einem anderen Bundesland abgelegt haben und

…, deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegt.

Bundeseinheitliche Regelung

Auch in anderen Bundesländern werden bereits Aufstiegsprämien gezahlt. „Um allerdings einen „Flickenteppich“ zwischen den einzelnen Bundesländern aufgrund der unterschiedlichen Fördersätze zu vermeiden“, so Gringel, „sollte Hessen sich für eine schnellstmögliche bundeseinheitliche Regelung einsetzen.“

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