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Glücksspiel Automaten in der Spielhalle gewinnen und verlieren Foto: Andreas Trojak Glücksspiel kann süchtig machen

Stadt gewinnt 13 Eilverfahren gegen Spielhallen Betreiber

Bis zur Novellierung des Hessischen Spielhallengesetzes gab es in Wiesbaden 53 Spielhallen. Bis zum rechtsgültigen Inkrafttreten am 3. Juni 2017 haben sich fünf Spielhallen zurückgezogen. 45 Spielhallen haben in den vergangenen Monaten eine neue Lizenz beantrag. In 16 Fällen die Lizenz bisher nicht erteilt.

Volker Watschounek 6 Jahren vor 0

Für unbeteiligte Bürger sind Spielhallen oft fremdes Terrain. Eine verruchte Welt  mit blickdichten Fensterfronten. Ein geschlossenes Milieu. Ein riesiger Graumarkt.

Mit klangvollen Namen oder in Anlehnung an die staatlichen Kasinos einfach „Casino“ genannt, werden Automatsenspielstätten gerne als moderne Freizeittreffs angepriesen. Die Botschaft dahinter liegt auf der Hand: Spielvergnügen statt Spielsucht – Spielplatz, statt Spielhölle – und die Ausmaße galten lange als schwer zu stoppen.

„Ich freue mich, dass wir fast alle Eilverfahren am Hessischen Verwaltungsgerichtshof gewonnen haben.“ – Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz zufrieden

Hintergrund der Mobilmachung gegen die Spielhallen ist die Novellierung des Hessischen Spielahhelngesetzes vom 30. Juni 2012. Seinerzeit wurde den Spielhallenbetreiebern eine fünfjährige Übergangsfrist eingeräumt. Diese ist 2017 zu Ende gegangen, sodass gehandelt werden muss(te). Auch was die Vergabe von Neukonzessionen betrifft.

Bei der Neuerteilung von Konzessionen sind Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude verboten. Zu dieser Fallkonstellation gab es 13 Eilverfahren vor dem VG Wiesbaden sowie vor dem Hess. VGH Kassel, welche allesamt zu Gunsten der Stadt entschieden wurden. Hierbei folgten die Gerichte uneingeschränkt der Argumentation der Stadt.

Selektion nach Wägungsschemas

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie zwischen den Spielhallen bestehen muss. Diese Regelung findet auch auf bereits bestehende Spielhallen Anwendung. Das Ordnungsamt musste daher eine Auswahlentscheidung treffen, welche von mehreren Spielhallen innerhalb von 300 Metern Luftlinie weiter bestehen bleiben darf und welche Spielhallen den Betrieb schließen müssen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hatte hierzu „Verbindliche Ausführungsbestimmungen“ erlassen. Im Kern dieser Bestimmungen steht die Erarbeitung eines Wägungsschemas durch die Kommune. Daraufhin hat die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes für eine objektive Entscheidungsfindung ein solches Wägungsschema erarbeitet, welches schließlich vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof gekippt wurde.

„Nachdem das Wägungsschema nun nicht mehr angewandt werden darf, wird die Stadt Wiesbaden nach Lösungsmöglichkeiten suchen.“ Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz zufrieden

Hintergrund der Gerichtsverfahren ist das Hessische Spielhallengesetz, das am 30. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Wesentliche Ziele des Gesetzes sind die Suchtbekämpfung und die Verhinderung der Entstehung von Spielsucht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurden alle Spielhallenkonzessionen ungültig. Gleichzeitig wurde ein Übergangszeitraum von fünf Jahren festgelegt, in dem die Spielhallen im Rahmen des Bestandsschutzes weiter betrieben werden durften. Dieser Zeitraum endete am 30. Juni 2017. Bis zur Einführung des Gesetzes gab es 53 Spielhallen in Wiesbaden. Von diesen haben 29 eine Konzession nach neuem Recht erhalten. In 16 Fällen ist noch ein Hauptsacheverfahren anhängig. (Foto: Andreas Trojak / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.