Laut Corona-Verordnung darf sich aktuell ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Das heißt, der Besuch des Sohnes mit Lebenspartnerin ist nicht erlaubt. Glücksspiel sowieso nicht.
Im Raum stehen gleich mehrfach Verstöße gegen die seit Montag geltenden Kontaktbeschränkungen sowie der Verdacht auf illegales Glücksspiel. Mitarbeiter der Stadtpolizei wurden am 11. Januar im Westend auf eine Lokalität aufmerksam. Beim Betreten der Räume befanden sich dort insgesamt neun Personen aus ebensovielen Haushalten. Keine der anwesenden Personen trug eine Mund-Nase-Bedeckung.
Illegales Glücksspiel
Während der Kontrolle und der Aufnahme der Personalien haben die Ordnungskräfte im hinteren Bereich des Betriebs mehrere Geldspielgeräte entdeckt. Neben rund zehn Geldspielgeräten, die wohl zu Aufbereitungs- und Reparaturzwecken dort lagerten, fielen fünf funktionstüchtige Geldspielgeräte auf. Zwei Geldspielgeräte waren noch warm, sodass davon auszugehen ist, dass an diesen bis zum Eintreffen der Stadtpolizei gespielt wurde. Bei beiden Geldspielgeräten fehlen jedoch die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, das Zulassungszeichen sowie das Aufstellerschild. Ein drittes Gerät warf nach dem Hochfahren der Software Geld in den Auswurf heraus, so dass auch hier davon auszugehen ist, dass es noch kurz daran gespielt wirde. Auf Basis des Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass in den Räumen unerlaubtes Glücksspiel stattgefunden hat – weshalb die Landespolizei hinzugezogen wurde.
Bußgeldverfahren eingeleitet
Alle anwesenden Gäste wurden belehrt, dass ein Verstoß nach der gültigen Corona-Verordnung vorliegt und entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Der Inhaber wurde durch die Landespolizei über den Verdachtsfall des illegalen Glücksspiels belehrt. Nach den Belehrungen versiegelte die Landespolizei den Betrieb. (Foto: Spielautomaten © 2021 Bruno /Germany auf Pixabay)
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Abzocke oder Kontrolliertes Spiel unter Augen des Gastwirts.