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E-Scooter Fahrer in der Wiesbadneer Fußgängerzone.

E-Scooter: Polizei ahndet Verstöße in der Innenstadt

In einer gemeinsamen Kontrollaktion haben die Stadtpolizei Wiesbaden und die Landespolizei erneut Kontrollen von Elektroscootern durchgeführt. Hierbei wurden neben zahlreichen Ordnungswidrigkeiten auch Straftaten festgestellt.

Volker Watschounek 6 Stunden vor 0

E-Scooter-Kontrolle in Wiesbaden: 34 Verstöße festgestellt. Stadt- und Landespolizei setzen ihre Kontrollen fort.

Eine gemeinsame Kontrollaktion von Stadt- und Landespolizei zeigt Wirkung – und offenbart zugleich, wie häufig Regeln rund um E-Scooter, Tretroller und City-Roller weiterhin missachtet werden. Bei einer Schwerpunktkontrolle am Donnerstag registrierten die Einsatzkräfte insgesamt 34 Verstöße. Allein zwölf Fahrer waren verbotswidrig in der Fußgängerzone unterwegs, drei weitere nutzten den Gehweg.

Von Bußgeld bis Strafverfahren

Nicht alle Verstöße endeten mit einem Verwarnungsgeld. Vier Roller waren mit mehreren Personen besetzt, in drei Fällen fehlte der vorgeschriebene Versicherungsschutz. Besonders gravierend war der Fall einer Person, die nach Polizeiangaben offenbar unter erheblichem Drogeneinfluss stand beziehungsweise mit Betäubungsmitteln handelte.

„Dass die Fußgängerzone für E-Tretroller tabu ist, sollte inzwischen allgemein bekannt sein“, sagt Peter Erkel, Abteilungsleiter der Stadtpolizei Wiesbaden. Dennoch beobachteten die Einsatzkräfte gerade in der Langgasse und am Michelsberg regelmäßig Verstöße.

Fußgänger haben Vorrang

Die Behörden kündigen deshalb an, die gemeinsamen Kontrollen fortzusetzen. Für das Befahren der Fußgängerzone werden in der Regel 25 Euro fällig, bei anderen Verstößen können die Sanktionen deutlich höher ausfallen. Wer während der Fahrt das Handy nutzt, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Alkohol- oder Drogendelikte können sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.

Erkel verweist auf das hohe Verletzungsrisiko: „E-Tretroller dürfen ein Gewicht von bis zu 55 Kilogramm haben. Wer mit einem solchen Gefährt in der Fußgängerzone beispielsweise ein Kind anfährt, nimmt schwerste Verletzungen in Kauf.“

Seit Mitte 2026 gelten E-Scooter in vielen Bereichen rechtlich ähnlich wie Fahrräder. Gehwege bleiben jedoch tabu, benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden. Unverändert gilt: In Fußgängerzonen haben City-Roller und elektrische Tretroller grundsätzlich nichts verloren.

Auch die Landespolizei sieht Handlungsbedarf. „Seit geraumer Zeit betrachten Stadt- und Landespolizei den Anstieg der zum Teil sehr gefährlichen Verstöße mit großer Sorge“, erklärt Polizeisprecher Sejdullah Kqiku. Vor allem jüngere Fahrer wolle man deshalb künftig noch stärker über die Risiken und geltenden Verkehrsregeln aufklären.

Symbolfoto ©2025 AI /Volker Watschounek

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Weitere Informationen von der Wiesbadener Stadtpolizei.

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