Im Jahr 2026 jährt sich die Einweihung der ehemaligen Synagoge in der Schwalbacher Straße zum 200. Mal. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende erinnert an ein bedeutendes Kapitel der jüdischen Geschichte vor Ort und an den langen Weg der Gemeinde zu einem würdigen Gotteshaus.
Am 24. Februar 1826 wurde die Synagoge in der Schwalbacher Straße eingeweiht. Sie folgte auf das frühere Gotteshaus in der Oberen Webergasse 40, das aufgrund schwerer baulicher Mängel nicht mehr genutzt werden konnte. Bereits ab 1817 bemühte sich die Gemeinde um eine bautechnische Lösung für das Gebäude in der Oberen Webergasse, stieß jedoch wiederholt auf Widerstände seitens der Landesregierung. 1824 erging schließlich das Nutzungsverbot, sodass die Suche nach einem neuen Standort für die Synagoge drängte. Im Sommer des Jahres gelang der Erwerb eines geeigneten Grundstücks. Dieses lag zwischen dem Promenadenweg, später Schwalbacher Straße, und der Stadtmauer südlich des Stumpfen Tors.
Der Bau der Synagoge stand unter staatlichen Auflagen. So durfte das Gebäude nicht im Stadtbild auffallen und ein öffentlicher Umzug der Thorarollen zur Einweihung wurde vom Staatsministerium untersagt. Denn Jüdinnen und Juden war kein öffentlicher Auftritt gestattet. Im Herzogtum Nassau galten sie zu jener Zeit weiterhin als sogenannte Schutzjuden und besaßen nicht die gleichen politischen und bürgerlichen Rechte wie andere Bevölkerungsgruppen.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende erklärt dazu: „Die Einweihung der Synagoge im Jahr 1826 markiert einen weiteren Schritt auf dem langen Weg der Gemeinde zu einer angemessenen gesellschaftlichen Sichtbarkeit. Sie macht auch deutlich, welchen Widerständen und Einschränkungen Jüdinnen und Juden damals ausgesetzt waren. Erst mit der späteren Synagoge am Michelsberg gelang es, jüdisches Leben in der Stadt sichtbar zu verankern. Mir ist es wichtig, an diesen Weg zu erinnern – auch angesichts der Shoah und der systematischen Vernichtung jüdischen Lebens in Deutschland. Sichtbarkeit muss selbstverständlich sein und wir alle tragen Verantwortung dafür, dass sie geschützt wird.“




