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Schulfrei wegen Sturmschäden

Schulfrei: Schüler von Schulbesuchspflicht entbunden

Wenn Ihr Kind am Donnerstag und Freitag nicht zur Schule geht ist das in Ordnung. Das Kultusministerium informiert, dass die Schule im Fall des Fernbleibens auf den üblichen Kommunikationswegen informiert werden muss.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Eltern entscheiden über Teilnahme am Präsenzunterricht – Sicherheit der Schüler geht vor. Teils sind aber auch Schulen geschlossen. Das heißt: schulfrei.

Nach aktueller Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Hessen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sowie im Verlaufe des Donnerstags und des Freitags mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen. Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Volljährige Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule auf den üblichen Kommunikationswegen informiert werden. Die Eltern sollten sich daher ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse informieren und dann abwägend entscheiden.

Alternative Unterrichtsformen

Falls die Sicherheit des Schulweges nicht mehr gewährleistet werden kann, unterstützt das Hessische Kultusministerium alle Schulleitungen darüber hinaus in ihrer Entscheidung, möglichst in Absprache mit den Schulträgern den Präsenz-Schulbetrieb am Donnerstag bzw. Freitag ausfallen zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege vor Ort weitergegeben. Wenn möglich werden die Schulen dann alternative digitale Unterrichtsformen anbieten.

Schulschließungen

Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden am Gebäude), würde der Schulträger (Stadt, Landkreis) eine etwaige Schulschließung vornehmen.

Foto: Schule ©2021 Pixabay

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Die offizielle internetseite des Hessischen Kultusministeriums finden Sie unter kultusministerium.hessen.de.

 

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