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Jugendparlament – Briefwahl.-Tim-Reckmann-flickr-CC-BY-20.Briefwahl

Jugendparlament: Wahl am 2. März 2020

Die Wahlunterlagen müssten bei Euch eingegangen sein. Sicher habt ihr auch schon einen Blick auf die Namen geworfen. Wer sich wie für Euch einsetzen mag, wer welche Ziele verfolgt … am besten schaut Ihr Euch auf den Facebook-Profilen der Bewerber um. Bis zur Stimmabgabe habt ihr ja nich etwas Zeit.

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Die Legislaturperiode vom Jugendparlament neigt sich dem Ende –. Im Januar wurden die Wahlunterlagen verschickt. Hast Du schon ein Blick darauf geworfen, vielleicht sogar Schin geantwortet?

Die Unterlagen für die Briefwahl zur Wahl vom Jugendparlament sind seit Januar fertig. Im Januar wurden die Wahlberechtigten auch angeschrieben.  Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, bei der Postdurchsicht besonders auf diese Briefsendung zu achten, damit sie nicht irrtümlich für eine Werbesendung gehalten wird. Da die Jugendparlamentswahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt wird, erhalten alle rund 23.000 Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen, das heißt, ein Antrag ist nicht erforderlich.

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
– einem Stimmzettel
– dem Wahlschein, mit Versicherung zur Briefwahl
– dem blauen Stimmzettelumschlag
– dem gelben Wahlbrief und
– einem Infoblatt „Merkblatt für die Briefwahl“.

Die Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 2. März 2020 an das Wahlamt zurückgesandt werden. Wahlbriefe, die später eingehen können bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt werden. Der Ersatz von verlorenen Briefwahlunterlagen ist nur mit schriftlicher Erklärung der oder des Wahlberechtigten möglich. Darin muss versichert werden, dass die Originalunterlagen – falls sie wiedergefunden werden – nicht zu einer zweiten Stimmabgabe verwendet, sondern vernichtet werden.

Wer Fragen zur Jugendparlamentswahl hat oder bis zum 14. Februar 2020 keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann sich mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Wahlberechtigt zur Jugendparlamentswahl sind alle Wiesbadener Einwohnerinnen und Einwohner, die zwischen dem 21. Januar 1998 und dem 20. Januar 2006 geboren und mit Hauptwohnung in Wiesbaden gemeldet sind. Das Wahlrecht besitzen somit auch alle ausländischen Wiesbadener Jugendlichen.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses der Jugendparlamentswahl findet am 5. März 2020 in. (Foto: Briefwahl / Tim Reckmann / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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Die offizielle Internetseite vom Jugendparlament Wiesbaden finden Sie unter jupa-wiesbaden.de.

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.