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Staatskanzlei Hessen

Frauensicherheit – Bundestag beschließt Fußfessel im Gewaltschutzgesetz

Ministerpräsident Boris Rhein: „Die bundesweite Einführung der Fußfessel für Frauenschläger ist ein Meilenstein für den Schutz von Frauen.“

Kyra Intelliana 1 Tag vor 0

Ministerpräsident Boris Rhein sagte am Freitag: „Wer Frauen schlägt, muss die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen – und er muss lückenlos überwacht werden. Die bundesweite Einführung der Fußfessel für Frauenschläger ist ein Meilenstein für den Schutz von Frauen. Die Initiative dazu kam aus Hessen. Wir bringen Frauensicherheit deutschlandweit voran.“

Justizminister Christian Heinz: „Es ist ein bedeutender Tag für mehr Frauensicherheit in Deutschland. Die Fußfessel kann künftig von Familienrichterinnen und Familienrichtern angeordnet werden – und zwar länger als bisher. Das bringt uns beim Schutz vor Femiziden und Gewalt ein großes Stück weiter“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Hessen setzt entscheidende Impulse für mehr Frauensicherheit, auch darüber freue ich mich an diesem Tag.“

Hessen lobt Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schon 2024 hatte Hessen mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorzulegen und den Einsatz der elektronischen Fußfessel deutschlandweit zu ermöglichen. Daraufhin stellte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im November 2025 vom Kabinett verabschiedet wurde. Im Februar 2026 fand die erste Lesung zu dem Gesetzentwurf statt. Justizminister Heinz sprach dazu in der Bundestagsdebatte als Vertreter des Bundesrates. „Die vorgesehenen Änderungen erhöhen den Schutz vor gewaltsamen Übergriffen der Ex-Partner. Die Anordnung zum Tragen der Fußfessel soll künftig nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das hatten wir bereits in unserer Bundesratsinitiative gefordert, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass der Bund diese Forderung übernommen hat“, sagte der Minister. Nachdem das Gesetz nun vom Bundestag beschlossen worden ist, geht es in den Bundesrat, der sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 12. Juni damit beschäftigen wird.

Hessen setzt die neue Fußfessel ein

In Hessen ist die elektronische Fußfessel neuer Generation im Jahr 2024 eingeführt worden. Die Länder können sie seitdem bei der Führungsaufsicht und den jeweiligen Polizeigesetzen anwenden. „Die neue Fußfessel wirkt. Dort, wo sie angewendet wird, sind Frauen sicher und können sich frei bewegen. Es ist seitdem zu keinem Übergriff gekommen. Wir erweitern den Freiheitsraum der betroffenen Frauen immens und geben ihnen den notwendigen Schutz. Sobald sich die Täter ihren Opfern nähern, können wir mit der neuen Technik schnell reagieren und für mehr Sicherheit sorgen“, sagte Justizminister Heinz.

Die Vorteile der neuen Fußfessel bestehen darin, dass keine definierten, festen Verbotszonen überwacht werden müssen, sondern sich die zu schützende Person in Bewegung befinden kann. Dabei trägt der zu Überwachende eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die wiederum die gefährdete Person mit sich führt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des potenziellen Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, sobald sich der Überwachte und das potenzielle Opfer absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht gibt es seit dem Jahr 2011. In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. 

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