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Zwei Personen verkleidet und Gesicht vermummt: So dürfen sie nicht Auto fahren-

Autofahren an Fastnacht, das ist verboten

Lebensfreude, Ausgelassenheit und das gemeinsame Feiern haben in der Faschingszeit Tradition. Wer ab Weiberfastnacht in Wiesbaden unterwegs ist und gerne feiert, sollte das Auto lieber stehen lassen, und lieber auf Alternativen setzen.

Volker Watschounek 1 Jahr vor 0

Autofahren: Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform beeinflussen die Wirkung von Alkohol. Schnell ist die Grenze von 0,5 Promile erreicht.

Wer am Wochenende in Wiesbaden, Frankfurt, Fulda oder Kassel närrisch unterwegs ist und dabei Alkohol trinkt, sollte Auto oder Fahrrad lieber stehen lassen. Mit der Narrenkarte bietet ESWE Verkehr für die fünfte Jahreszeit von Donnerstag bis Dienstag eine günstige Alternative. Die gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenze von 0,5 Promille gilt nicht für die hinteren Plätze im Öffentlichen Nahverkehr.

Entgegen der weitläufigen Meinung schafft eine üppige Mahlzeit keine Grundlage für den Alkoholgenuss. Sie kann ihn bestenfalls verzögern. Auf der sicheren Seite ist, wer Alkohol am Steuer vermeidet.“ – Wolfgang Herda

Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr müssen mit einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder unterwegs sind. Da hilft auch kein Flirten mehr. Die Polizei zieht sie dann mehr aus dem Verkehr. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten liegt dann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.

„Ein generelles Verbot kostümiert Auto zu fahren besteht zwar nicht, jedoch darf die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit keinesfalls eingeschränkt sowie das Gesicht nicht verhüllt oder verdeckt sein.“ – Wolfgang Herda

Häufig unterschätzt wird der Restalkohol sowie die körperlichen und rechtlichen Folgen am Tag nach dem Feiern. Denn wer bis spät in die Nacht feiert und Alkohol konsumiert, ist in der Regel am nächsten Morgen noch nicht fahrtüchtig. Pro Stunde baut der Mensch im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Schon ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise müssen Autofahrer den Führerschein abgeben und es droht eine empfindliche Geldstrafe.

Auch mit dem E-Scooter ist Vorsicht geboten: für E-Scooter Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Zwischen 0,5 Promille und 1,09 Promille drohen ebenfalls 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt übrigens analog zum Autofahren auf dem E-Scooter die 0 Promille-Grenze.

„Gesichtsmasken oder sperrige Ganzkörperkostüme sollten im Kofferraum transportiert werden und erst am Fahrtziel angezogen werden.“ – Wolfgang Herda

Aber nicht nur die motorisierten Verkehrsteilnehmer, sondern auch Radfahrer müssen aufpassen. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad unterwegs ist, gilt als fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Die Folge: Entzug der Fahrerlaubnis sowie Zahlung einer empfindlichen Geldstrafe.

Verkleidet hinterm Steuer?

Auch wenn es kein generelles Verkleidungsverbot am Steuer gibt, darf die Verkehrssicherheit nicht durch das Kostüm beeinträchtigt werden. Das heißt: Wer mit Monsterfüßen, Masken oder sperrigen Handschuhen fährt und einen Unfall verursacht handelt grob fahrlässig. Wird das Polizeiich aufgenommen, kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt oder im Haftpflichtfall die Ansprüche kürzt. Gegebenenfalls kann hier auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein. Auch werd sein Gesicht unter einer Maske versteckt, handelt verbotswidrig.

Foto oben ©2022 Pixabay

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Das Testergebnis auf der Internetseite des ADAC finden Sie unter www.adac.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.