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Staatskanzlei Hessen

Antisemitismus – Wichtiger Schritt im Kampf gegen israelbezogenen Antisemitismus

Der hessische Antisemitismusbeauftragte, Uwe Becker, hat den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels gelobt.

Kyra Intelliana 3 Stunden vor 0

„Wer die Auslöschung Israels fordert, der wünscht den millionenfachen Judenmord. Und dies darf es in Deutschland nicht mehr geben. Die hessische Gesetzesinitiative ist daher ein wichtiger Schritt im Kampf gegen israelbezogenen Antisemitismus und schafft Klarheit, dass Vernichtungswerbung gegen Israel keine Meinung, sondern eine Straftat ist. Dies ermöglicht auch Strafverfolgung und Justiz, künftig noch konsequenter gegen jene Täter vorzugehen, die jüdisches Leben bei uns mit dem Umweg über Israel bedrohen und das gesellschaftliche Klima im Land vergiften. Ich hoffe sehr, dass diese wichtige Initiative erfolgreich ist, denn die Straßen und Plätze unserer Städte dürfen nicht länger Plattformen judenfeindlicher Auslöschungsphantasien sein. Wo heute noch Extremisten die Lücken des Strafrechts ausnutzen, müssen künftig klare Grenzen gezogen werden“, erklärte der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Jüdischen Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker, mit Blick auf den Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung, der heute vorgestellt wurde und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Entwurf soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.

„Wo bisher noch ein viel zu breiter Interpretationsspielraum darüber besteht, was mit der Auslöschung Israels gemeint sein könnte, schafft der Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für Strafverfolgung und Justiz einen klaren Rahmen. Die sehr unterschiedliche Einordnung israelfeindlicher Vernichtungswerbung durch deutsche Gerichte in der Vergangenheit macht die Notwendigkeit klarer Grenzen deutlich. Diese können jetzt mit der hessischen Initiative zum Schutz jüdischen Lebens auch bei uns gezogen werden“, so Uwe Becker abschließend.

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Antisemitismus – Wichtiger Schritt im Kampf gegen israelbezogenen Antisemitismus

Der hessische Antisemitismusbeauftragte, Uwe Becker, hat den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels gelobt.

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„Wer die Auslöschung Israels fordert, der wünscht den millionenfachen Judenmord. Und dies darf es in Deutschland nicht mehr geben. Die hessische Gesetzesinitiative ist daher ein wichtiger Schritt im Kampf gegen israelbezogenen Antisemitismus und schafft Klarheit, dass Vernichtungswerbung gegen Israel keine Meinung, sondern eine Straftat ist. Dies ermöglicht auch Strafverfolgung und Justiz, künftig noch konsequenter gegen jene Täter vorzugehen, die jüdisches Leben bei uns mit dem Umweg über Israel bedrohen und das gesellschaftliche Klima im Land vergiften. Ich hoffe sehr, dass diese wichtige Initiative erfolgreich ist, denn die Straßen und Plätze unserer Städte dürfen nicht länger Plattformen judenfeindlicher Auslöschungsphantasien sein. Wo heute noch Extremisten die Lücken des Strafrechts ausnutzen, müssen künftig klare Grenzen gezogen werden“, erklärte der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Jüdischen Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker, mit Blick auf den Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung, der heute vorgestellt wurde und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Entwurf soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.

„Wo bisher noch ein viel zu breiter Interpretationsspielraum darüber besteht, was mit der Auslöschung Israels gemeint sein könnte, schafft der Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für Strafverfolgung und Justiz einen klaren Rahmen. Die sehr unterschiedliche Einordnung israelfeindlicher Vernichtungswerbung durch deutsche Gerichte in der Vergangenheit macht die Notwendigkeit klarer Grenzen deutlich. Diese können jetzt mit der hessischen Initiative zum Schutz jüdischen Lebens auch bei uns gezogen werden“, so Uwe Becker abschließend.

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