Am Montag hatten Bund und Länder zur Eindämmung des Coronavirus Besuchseinschränkungen beschlossen. Von Montag an gilt in Wiesbadens Krankenhäusern jetzt ein generelles Besuchsverbot.
Besuchsverbot. Das Betreten der Krankenhäuser zu Besuchszwecken ist ab sofort nicht mehr gestattet, teilt die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamtes Dr. Kaschlin Butt am Sonntagmittag mit. Da im Rahmen der Entwicklung der Infektionszahlen die Gefahr für eine Ansteckung deutlich zunimmt, ist es erforderlich diesen hoch sensiblen Bereich zusätzlich zu schützen.
„Von den Besuchern, die mittlerweile auch unerkannt mit SARS-CoV-2 infiziert sein könnten, geht eine enorme zu vermeidende Gefahr aus.“ – Dr. Kaschlin Butt
In den Krankenhäusern befinden sich zu einem großen Teil Patienten aus besonders vulnerablen Gruppen, hierzu gehören beispielsweise ältere Patienten, Menschen mit chronischen oder sonst erheblichen Vorerkrankungen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Gleichzeitig gelte es, das für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung nur begrenzt vorhandene Personal vor Infektionen zu schützen.
Ausnahmen
Es handelt sich hier um ein Verbot zu reinen Besuchszwecken. So sind beispielsweise Eltern minderjähriger Patienten nicht zu Besuchszwecken im Krankenhaus, gleiches gilt für Seelsorger, Rechtsanwälte oder Notare sowie sterbebegleitende Angehörige. (Bild: Pixabay / artistraman ∆)
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