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v.l.n.r. Prof. Dr. Roßnagel, Prof. Dr. von Danwitz, Landtagspräsidentin Astrid Wallmann. Sie können es gerne unter Angabe „Hessischer Landtag/Foto: Stefan Krutsch“ verwenden.

50 Jahre Datenschutz in Hessen

Im Jahr 1970 hat Hessen das erste Datenschutzgesetz der Welt erlassen. Der einst als Nischenmaterie gehandelte Rechtsanspruch ist seit dem zu einer zentralen Fragestellung von privater Freiheit und gesellschaftlicher Autonomie geworden.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Mit dem Datenschutz werden nicht die Daten selbst geschützt, sondern die Freiheit des Menschen, zu bestimmen, wie mit seinen Daten umgegangen wird und wer welche Informationen erhalten darf.

Mehr als 50 Jahre ist es her. Im Jahr 1970 hat das Landesparlament unter dem damaligen Ministerpräsidenten Albert Osswald (SPD) mit dem ersten Hessischen Datenschutzgesetz das erste Datenschutzgesetz weltweit verabschiedete. Man kann mit Fug und recht behaupten, dass Hessen in dieser Sache eine Vorreiterrolle einnimmt. Und um das gebührend zu feiern, hatten der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel und die Präsidentin des Hessischen Landtages Astrid Wallmann am zu einem Festakt in den Landtag eingeladen. Nachdem die geplanten Feierlichkeiten im eigentlichen Jubiläumsjahr 2020 pandemiebedingt nicht stattfinden konnten, gab es am Donnerstag, 6. Oktober,  eine Feierstunde mit zahlreichen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft.

„Der Datenschutz steht im digitalen Zeitalter vor ganz besonderen Herausforderungen. Im Namen des Hessischen Landtages möchte ich mich bei Prof. Dr. Roßnagel und seinen Amtsvorgängern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahrzehnten bedanken.“ – Lantgaspräsidentin Astris Wallmann

Landtagspräsidentin Astrid Wallmann betonte in ihrer Rede: „Mit der Verabschiedung des ersten Datenschutzgesetzes weltweit hat der Hessische Landtag im Jahr 1970 internationale Datenschutzgeschichte geschrieben. Das Gesetz schuf auch das Amt des Hessischen Beauftragten für Datenschutz als unabhängige Kontrollbehörde. Wie wichtig und zukunftsweisend diese Entscheidung war, zeigt sich bis heute. Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Und deshalb ist es wichtig, dass es für solch ein elementares Bürgerrecht in Hessen eine starke Stimme gibt.“

„Daher brauchen wir eine gute Balance zwischen dem Nutzen der Digitalisierung und dem Schutz von Daten. Dann gelingt eine verantwortungsvolle Digitalisierung zum Wohle aller in der Gesellschaft.“ – Ministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus

Im Namen der Landesregierung gratulierte Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für digitale Strategie und Entwicklung, der Datenschutzbehörde. Sie sagte, dass Hessen stolz darauf sein könne, das erste Land zu sein, welches ein Datenschutzgesetz verabschiedet habe. Auch bei der Einführung einer entsprechenden Aufsichtsinstanz sei Hessen Vorreiter gewesen. Mit der zunehmenden Digitalisierung hat der Datenschutz noch mehr an Relevanz gewonnen. Gerade persönliche Daten wie im Gesundheitssektor sind ein höchst schützenswertes Gut, so Sinemus weiter.

„Der Datenschautz ermöglicht den Bürgern, Institutionen des Staates und Wirtschaftsunternehmen gleichermaßen in freier Selbstbestimmung auf Augenhöhe zu begegnen.“Prof. Dr. Thomas von Danwitz

Den Höhepunkt der Feier stellte der Festvortrag von Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Richter am Europäischen Gerichtshof, dar. Er würdigte die noch heute aktuellen Zielsetzungen und Vorgaben des ersten Hessischen Datenschutzgesetzes, die sich auch im europäischen Datenschutzrecht wiederfinden. Er skizzierte die Grundgedanken der Rechtsprechung de des Europäischen Gerichtshofs und schloss mit der Erkenntnis, dass eine demokratische Gesellschaft, die den Bürger ernst nehme und – wie die Charta der Grundrechte – den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stelle, sich im Zeitalter der Digitalisierung auch und vor allem durch einen hochwertigen Datenschutz verwirklicht.

„Nur wenn Freiheitsrechte durch datenschutzrechtliche Leitplanken und datenschutzgerechte Technikgestaltung geschützt werden, können wir sicher sein, dass wir mit Informationstechnik besser leben als ohne sie.“ – Prof. Dr. Roßnagel

Einen historischen Bogen spannte schließlich der amtierende HBDI selbst. Prof. Dr. Roßnagel, erinnerte an die Bedingungen der Datenverarbeitung und des Datenschutzes vor 50 Jahren mit Gebietsrechenzentren, Lochkarten und Magnetbändern und kontrastierte sie mit den heutigen Herausforderungen durch die Datenmacht globaler Internetkonzernen und weltweit vernetzter Datenverarbeitung. Er schloss seinen Vortrag mit der Feststellung: Gerade angesichts dieser radikalen Veränderungen gilt noch immer die Zielsetzung des ersten Hessischen Datenschutzgesetzes, dass Freiheitsrechte und Demokratie die Einhegung der Informationstechnik voraussetzen.

Foto oben ©2022 Hessischer Landtag/Foto: Stefan Krutsch

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Die Internetseite vom Landtag mit Fotos vom Tag der offenen Tür finden Sie unter hessischer-landtag.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.