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Gert-Uwe Mende Oliver Franz, Kontaktbeschränkungen, Corona-Maßnahmen und Alkoholverbotszone, Coroona-Regeln, Freedom-Day

Neue Corona-Regeln in Wiesbaden

In Wiesbaden fallen die Hotspot-Regelungen und damit die Maskenpflicht innerhalb der Fußgängerzone weg. Auch das Alkoholverbot an publikumsträchtigen Orten und die 2G-Regel im Einzelhandel ist aufgehoben. Bei Veranstaltungen hat sie aber weiterhin bestand.

Volker Watschounek 2 Jahren vor 0

Corona-Regeln und Maskenpflicht. Kinder zwischen sechs und 15 Jahren tragen weiter eine medizinische Maske tragen. Personen ab 16 Jahren im Einzelhandel eine FFP2-Maske.

Vom heutigen Montag, 7. Februar, an gelten in Wiesbaden neue Corona-Regeln. Die Hessische Landesregierung hat die Öffentlichkeit und die Stadt darüber am  5. Februar informiert. Unter anderem entfällt die Hotspot-Regelung und damit die Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Auch das Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen entfällt. Es gelten außerdem neue Regeln für den Einzelhandel und bei Großveranstaltungen.

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung für Rechtsklarheit bei den Regeln für den Einzelhandel gesorgt hat. Auch die Änderungen bei Veranstaltungen werden für das Kulturleben hoffentlich eine spürbare Entlastung bringen. Wir bedauern gleichzeitig, dass die Stadt über den Plan, die Hotspot-Regel aufzuheben, nicht frühzeitig informiert wurde. Wäre dies der Fall gewesen, hätten Maßnahmen wie die Verlängerung der lokalen Hotspot-Regeln nicht mehr umgesetzt werden müssen.“ – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und  Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Die nunmehr möglichen Erleichterungen hingen maßgeblich von der Auslastung des Gesundheitswesens ab. Sollte dessen Beanspruchung zu groß werden und eine Überlastung drohen, werde die Landesregierung die Corona-Regeln wieder verschärfen. Es sei daher an uns allen, es nicht so weit kommen zu lassen. Die AHA+L-Regeln müssen nach wie vor eingehalten werden. Zudem sei und bleibt die Impfung der beste Schutz für sich und andere vor schweren Krankheitsverläufen. Eine Impfung schütze auch das Gesundheitswesen vor Überlastung. Lassen Sie sich deshalb an einer der gut erreichbaren Impfstationen in Wiesbaden impfen, appellieren Mende und Dr. Franz an die Bürger.

Allgemeinverfügung außer Vollzug

Durch den Wegfall der Regelung für regionale Schutzmaßnahmen in Hotspots gilt die Maskenpflicht nicht mehr in der Fußgängerzone beziehungsweise Einkaufszentren und zugehörigen Parkplätzen. Auch das Alkoholkonsumverbot gilt nicht mehr. Die städtische Allgemeinverfügung, die die betreffenden Örtlichkeiten konkretisiert hatte, wurde am Montag, 7. Februar, außer Vollzug gesetzt und wird zeitnah förmlich aufgehoben.

2G-Bändchen sind Geschichte

Die 2G-Regel im Einzelhandel ist aufgehoben. Aus diesem Grund werden in Wiesbaden auch keine 2G-Bändchen mehr ausgegeben. Es gibt nun keinen Unterschied mehr zwischen Verkaufsstätten der Grundversorgung, die bisher ohne 2G-Nachweis betreten werden konnten, und anderen Geschäften, für die man bisher einen 2G-Nachweis brauchte. Es gilt nun aber für alle Personen ab 16 Jahren die Pflicht, überall im Einzelhandel eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Standards wie KN95 oder N95, jeweils ohne Ausatemventil) zu tragen. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es wie zuvor keine Maskenpflicht, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.

2GPlus-Vorgabe für alle Innenräumen

Die 2GPlus-Vorgabe gilt nun flächendeckend in Innenräumen. Erfasst sind hiervon Veranstaltungen und Kulturangebote ab zehn Personen, Freizeiteinrichtungen, Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten, gedeckte Sportstätten und Fitnessstudios, die Innengastronomie, Übernachtungsbetriebe bei touristischen Übernachtungen sowie in dortigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Speisesälen oder Schwimmbädern sowie Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen. Die 2GPlus-Vorgabe (grundsätzlich: geimpft / genesen + getestet) ist bei allen geboosterten Personen ab dem Tag der Boosterung erfüllt.

Für Veranstaltungen gilt

Für Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gelten neue Regeln: Im Freien dürfen die ersten 250 Plätze vollständig belegt werden, ab dem 251. Platz dürfen nur fünfzig Prozent der Kapazitäten ausgenutzt werden, maximal dürfen 10.000 Personen teilnehmen. Es gilt bis zu 250 Teilnehmenden die 2G-Vorgabe, ab 250 Teilnehmenden gilt 2GPlus. In Innenräumen dürfen die ersten 250 Plätze vollständig belegt werden, ab dem 251. Platz dürfen nur dreißig Prozent der Kapazitäten ausgenutzt werden, maximal dürfen jedoch nur 4.000 Personen teilnehmen. Es gilt die 2GPlus-Vorgabe.

Die genannten Regelungen gelten einstweilen bis Sonntag, 6. März.

Archivfoto oben: ©2020 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite der Stadt mit allen Corona-Nachrichten finden Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.