Magistrat und Ältestenrat haben die Verlängerung des Ehrengrabes von Georg August Zinn auf dem Nordfriedhof bis zum 1. April 2055 beschlossen.
„Georg-August Zinn war der Architekt des modernen Hessens. Er prägte unser Bundesland wie kaum ein anderer. Der Wiederaufbau der kriegszerrütteten Städte und die Integration von Vertriebenen und Flüchtlingen waren damals riesige Herausforderungen. Bis heute ist er ein Vorbild an Tatkraft, Weitsicht und Gemeinsinn. Hessen und Wiesbaden haben ihm viel zu verdanken. Aufgrund seiner langjährigen politischen Tätigkeit gebührt ihm die Würdigung durch die Verlängerung seines Ehrengrabes“, teilt Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende mit.
Georg August Zinn wurde am 27. Mai 1901 geboren. Er war Ehrenbürger der Landeshauptstadt Wiesbaden und Ministerpräsident a.D. Die Grabstätte wird seitdem als Ehrengrab auf dem Nordfriedhof geführt. Georg August Zinn ließ sich nach dem erfolgreichen Studium der Rechtswissenschaften 1931 als Anwalt in Kassel nieder, wo er bereits im Alter von 28 Jahren für die SPD in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg, den er als Soldat miterlebte, engagierte er sich weiter politisch. Nachdem er 1947 Landesvorsitzender der SPD geworden war, nahm er als einer der Väter des Grundgesetzes am Parlamentarischen Rat in Bonn teil. Er saß nach Gründung der Bundesrepublik für zwei Jahre im Deutschen Bundestag, bevor er im Jahr 1950 zum zweiten Hessischen Ministerpräsidenten – und damals jüngsten Ministerpräsidenten der Bundesrepublik – gewählt wurde. Dieses Amt behielt er bis 1969. Die Landeshauptstadt ehrte sein Engagement für das Land am 28. Juni 1966 durch die Verleihung des Ehrenbürgerbriefs und einen davon unabhängigen Eintrag in das Goldene Buch der Stadt. Dr. h.c. Dr. e.h. Georg August Zinn starb am 27. März 1976 in Frankfurt am Main.




