Wohnraumförderung wieder in städtischen Händen
Nach 14 Jahren Treuhändertätigkeit im Bereich der kommunalen Wohnraumförderung hat die die SEG zum 1. Juli die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung an die Landeshauptstadt zurückgegeben.
In Wiesbaden wird die Bildung von Wohneigentum durch Neubau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen (HBD) sowie der Erwerb von Gebrauchtimmobilien als selbstgenutztes Wohneigentum gefördert. Das Baudarlehen steht aber auch für die Modernisierung von Mietwohnungen, für den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden sowie für die Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen zur Verfügung. Mehr Informationen dazu finden Sie im Internet auf der auf der Seite wohnungsbau.hessen.de.
Nach 14 Jahren Treuhändertätigkeit im Bereich der kommunalen Wohnraumförderung hat die die SEG zum 1. Juli die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung an die Landeshauptstadt zurückgegeben.