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Grabfeld auf dem Südfriedhof, Symbolfoto

Muslimisches Grabfeld: 309 neue Gräber nach Mekka ausgerichtet

Auf dem Südfriedhof wurde im Abteil E35 ein neues muslimisches Grabfeld geschaffen. Insgesamt umfasst dieses 309 Grabstätten. Diese gliedern sich in 170 Erdwahlgräber, 63 Erdreihengräber sowie 76 Kinderreihengräber. Sämtliche Grabstätten sind nach Mekka ausgerichtet. Zudem besteht die Möglichkeit der Tuchbestattung.

Grafik: Kathleen Rother Redaktion 1 Monat vor 0

Im Abteil E35 entsteht ein neues muslimisches Grabfeld mit 309 Grabstätten. Die Stadt schafft damit Raum für religiöse Traditionen.

Wer über den Südfriedhof geht, spürt schnell, dass dieser Ort mehr ist als eine Anlage aus Wegen, Bäumen und Steinen. Hier erzählen Gräber von Biografien, Hoffnungen, Abschieden. Nun kommt ein weiterer Abschnitt hinzu: Im Abteil E35 richtet die Stadt ein muslimisches Grabfeld ein. Insgesamt 309 Grabstätten stehen künftig zur Verfügung.

Die Gräber orientieren sich konsequent nach Mekka. Diese Ausrichtung gehört zu den religiösen Vorgaben im Islam und prägt die Gestaltung des Feldes. Angehörige können zudem eine Tuchbestattung wählen. Auch diese Form entspricht religiösen Traditionen und wird zunehmend nachgefragt.

Die neue Fläche gliedert sich in 170 Erdwahlgräber, 63 Erdreihengräber sowie 76 Kinderreihengräber. Damit schafft die Stadt differenzierte Angebote, die verschiedene familiäre Situationen berücksichtigen. Die Verwaltung reagiert damit auf konkrete Bedarfe – und zwar nicht abstrakt, sondern sichtbar im Stadtbild.

Reaktion auf gestiegene Nachfrage

„Mit diesem Angebot wird auf die gestiegene Nachfrage sowie auf die Bedürfnisse der muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger reagiert“, erklärt Bürgermeisterin und Umweltdezernentin Christiane Hinninger. Die Stadt beobachtet seit Jahren, dass sich immer mehr Familien eine Bestattung nach islamischem Ritus in Wiesbaden wünschen. Viele Angehörige möchten ihre Verstorbenen nicht ins Ausland überführen, sondern am Wohnort beisetzen.

Der Südfriedhof entwickelt sich damit weiter. Er bildet die religiöse und kulturelle Vielfalt der Stadtgesellschaft ab. Während früher konfessionelle Grenzen stärker voneinander trennten, wächst heute der Anspruch, unterschiedliche Traditionen an einem Ort würdevoll zu ermöglichen.

Klare Regeln für Nutzungsrechte

So emotional das Thema ist, so klar regelt die Friedhofsordnung die Details. Beim Erwerb einer Grabstätte müssen Angehörige die Laufzeiten beachten. Für Erdgräber gilt ein Nutzungsrecht von 30 Jahren, für Kindergräber 15 Jahre. Aktuell lässt sich nur bei Erdwahlgräbern für Erwachsene die Laufzeit gegen Gebühr verlängern. Erdreihengräber und Kindergräber schließen eine Verlängerung derzeit aus.

Diese Regelungen schaffen Planungssicherheit. Gleichzeitig fordern sie Angehörige dazu auf, sich frühzeitig zu informieren. Die Friedhofsverwaltung auf dem Südfriedhof berät persönlich. Kathrin Stieb und Martin Roß stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und erklären, welche Grabart sich eignet und welche Formalitäten anstehen.

Weitere Informationen zu Grabarten, Bestattungsformen und Serviceangeboten bietet die Stadt online unter www.friedhoefe-wiesbaden.de. Wer Fragen hat, greift zum Telefon. Denn am Ende geht es nicht nur um Formalien, sondern um Menschen.

Symbolfoto – Muslimisches Grabfeld auf dem Südfriedhof. ©2026 KI-generiert

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Mehr Informationen finden sich auf der Webseite der Landeshauptstadt Wiesbaden.

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