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Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, sind meist die wichtigsten, teilweise gar die einzigen Zeugen. Bild: Flickr / CC-BY / JouWatch

Ermittler zeigen zu wenig Fingerspitzengefühl

Die Universitäten Heidelberg und Gießen haben im Auftrag der Stiftung Weisser Ring den Umgang von Polizei und Ermittlungsbehörden mit Opfern von Straftaten untersucht und Mängel aufgedeckt.

Redaktion 7 Jahren vor 0

Die Studie der Universität Heidelberg und Gießen legt offen, dass Opfer zur Hälfte nicht ausreichend über ihre Rechte informert werden. Ein Fachanwalt für Opfer kann helfen.

Kriminalitätsopfer und Angehörige von Opfern fühlen sich von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht immer angemessen behandelt. Die Stiftung fordert die Ermittlungsbehörden auf, gegenzusteuern.

„Die Opferschutzbeauftragten bei der Polizei müssen gestärkt werden.“ – Roswitha Müller-Piepenkötter, Vorsitzende des Stiftungskuratoriums.

Darüber hinaus müssten Polizisten und Staatsanwälte intensiver für die Perspektive des Opfers sensibilisiert werden – „am besten schon in der Aus-, und dann in der Weiterbildung“, so Roswitha Müller-Piepenkötter.

Strafakten und Interviews

Die Studie wurde von einem Forscherteam der Universitäten Heidelberg und Gießen sowie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit Mannheim durchgeführt. Die Forscher analysierten unter anderem 178 Strafakten mit 251 Erhebungsbögen, führten 87 qualitative Interviews mit Opfern und Angehörigen, werteten 320 an Opfer gerichtete Fragebögen aus und nahmen an Gruppengesprächen mit Polizisten, Anwälten, Opferhelfern und Therapeuten teil.

Mängel bei Aufklärung zu Rechten

Die Ergebnisse geben Einblick in die Belastungen vieler Opfer während eines Ermittlungsverfahrens: Laut Strafaktenanalyse dauerten Vernehmungen oft länger als zwei Stunden, vielfach kam es zu Mehrfachvernehmungen. Darüber hinaus war bei weniger als zwei Prozent aller Vernehmungen ein Rechtsanwalt des Opfers dabei. In den Interviews gaben Betroffene zu Protokoll, dass sie sich oft rechtfertigen mussten oder Ermittler die Privatsphäre nicht beachteten. Die Analyse der Fragebögen zeigt, dass sich 52 Prozent der Befragten über den Verfahrensstand und 50 Prozent über ihre Rechte nicht genug informiert fühlten. 41 Prozent erhielten ihrer Meinung nach zu wenige Informationen über Hilfsmöglichkeiten.

„Die Ergebnisse zeigen deutlich, wie sehr ein Ermittlungsverfahren ein Opfer noch zusätzlich zur Tat an sich belasten kann.“ – Jörg Ziercke, Präsident des BKA a. D. und stellvertretender Bundesvorsitzender des Weissen Rings

Natürlich sei es Aufgabe der Ermittlungsbehörden, nach einer Straftat die Wahrheit herauszufinden. Dass Opfer hierfür gegebenenfalls mehr als einmal befragt werden müssten, sei unausweichlich. „Allerdings stehen Ermittler hierdurch umso mehr in der Pflicht, mit aller Behutsamkeit vorzugehen und frühzeitig zu erkennen, wie weitere Belastung für ohnehin schon traumatisierte Menschen vermieden werden kann“, betonte Ziercke.

Umgang mit Opfern

Peter Henzler, Vizepräsident beim BKA: „Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind, sind meist die wichtigsten, teilweise gar die einzigen Zeugen. Sie sind für uns als Ermittler oft die ersten, deren Aussage wir aufnehmen. Das bedeutet auch, dass Polizisten zu den ersten Ansprechpartnern zählen, auf die Opfer von Kriminalität unmittelbar nach dieser einschneidenden Erfahrung treffen. Wir müssen uns daher immer wieder bewusst machen, dass das, was für uns tägliches Geschäft ist, für die Opfer meist eine bislang unbekannte, absolute Ausnahmesituation darstellt.“ Obwohl der Umgang mit Opferzeugen in die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten einfließt, gebe es laut Henzler hierfür kein Patentrezept. „Vielmehr benötigt man ein hohes Maß an Feingefühl und Erfahrung, um auf die Ängste und Bedürfnisse von Opferzeugen einzugehen.“

„Wichtig ist, dass Betroffene von Anfang an jemanden an ihrer Seite haben, der ihre Rechte vertritt und der sie über das, was gerade passiert, aufklären kann.“ – Roswitha Müller-Piepenkötter

Kuratoriumsvorsitzende Müller-Piepenkötter sah auch das Problem, dass Opfer im Ermittlungsverfahren zu oft auf sich allein gestellt sind. Aus diesem Grund fordert die Stiftung die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer auf, den Fachanwalt für Opferrechte einzuführen. „Dies würde die nötigen Rahmenbedingungen schaffen“, so Müller-Piepenkötter. (Foto: JouWatch / CC-BY-SA 2.0 / Flickr)

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