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Stufenplan: Aktuelle Corona-Situation in Hessen

Die Hessischen Landesregierung hat die Maßnahmen des vor zwei Wochen beschlossenen Stufenplans zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie bis zum 27. Juni verlängert. Kleine Änderungen gibt es trotzdem. Im Freien ist etwa der Gemeindegesang wieder erlaubt.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Um der Kinder-und Jugendarbeit für die Sommerferien Planungssicherheit zu geben, wurden die im Stufenplan geregelten Gruppengrößen angepasst. Erleichterungen gibt es auch bei Krankenhausbesuchen.

Stufenplan. Seit dem 25. Mai befinden sich 14 Kreise in der ersten Stufe. Im Hochtaunuskreis, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis gilt bereits die zweite Stufe. Die Richtung stimmt. Die sinkenden Zahlen seien zu einem großen Teil dem umsichtigen Verhalten der Bürger zu verdanken, so Bouffier. Es gelte weiterhin besonnen zu bleiben, um die wiedergewonnen Freiheiten nicht aufs Spiel zu setzen. Sollte die Inzidenz wieder an drei Tagen hintereinander über 100 steigen, müssten die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden und das wäre „für alle ein herber Rückschlag“.

 „Wir haben die 40 Prozent-Impfquote bei den Erstimpfungen geknackt. Bis einschließlich Montag, 24. Mai wurden in Hessen über 2,5 Millionen Menschen das erste Mal geimpft. Rund 12 Prozent und damit über 800.00 Menschen sind bereits vollständig gegen das Corona-Virus geimpft.“ – Ministerpräsident Volker Bouffier.

Auch wenn die Pandemie noch nicht vorüber sei, so erlaube die momentane Lage doch einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft, sagte Hessens Ministerpräsident am Mittwochabend nach der Kabinettssitzung. Stufenplan

Impfstand in Hessen 

Bis einschließlich 24. Mai 2021 wurden in Hessen 2550354 Personen (40,6 Prozent) einmal und 800.211 Personen (12,7 Prozent) bereits vollständig gegen das Corona-Virus geimpft.

Corona-Regeln: Zwei-Stufenplan

Stufe 1 tritt in Kraft, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen. Die zweite Stufe greift, sobald die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.

Kontaktregelungen

Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Einkaufen / Einzelhandel

Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf: wie bislang
Übriger Einzelhandel: „Click and meet“, medizinische Maske, aktueller Test wird empfohlen
Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen

Gastronomie/Tourismus

Stufe 1: Draußen: Außengastronomie – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräume: Auslastung max. 60 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche
Stufe 2: Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.
Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc. Aktueller Test empfohlen.
Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + 2x pro Woche

Sport

Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.
Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich
Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit

Stufe 1: Draußen (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks): mit Auflagen und Anmeldung geöffnet.
Drinnen (Museen, Schlössern, Zoos): mit Anmeldung & medizinischer Maske, Test empfohlen.
Stufe 2: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.

Veranstaltungen

Stufe 1: Drinnen: Nur zu bestimmten Zwecken – mit Auflagen – möglich (insb. beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse)
Draußen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen möglich. Strenge Auflagen: Kontaktdaten, aktueller Test, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich
Stufe 2: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen

Dienstleistungen / Körperpflege

Stufe 1: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test
Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet: Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung + aktueller Test empfohlen

Kita und Schule

Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
Stufe 1: Klasse 1-6: Präsenz, Klasse: 7-11 Wechsel, Abschlussklassen: Präsenz,
Testpflicht: 2 x pro Woche
Stufe 2: Alle: Präsenzunterricht, Testpflicht: 2x pro Woche

Testnachweis

Test werden immer wichtiger. Bei zunehmenden Öffnungsschritten werden sie zu Eintrittskarten. Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARSCoV2-Virus vorliegen, kann auf mehreren Wegen erfolgen:

  1. a) die Bescheinigung aufgrund einer molekularbiologischen Testung (PCR-Test)
  2. b) die Bescheinigung aufgrund eines Antigen-Schnelltests
  3. c) eine Bescheinigung über einen im Rahmen einer Beschäftigung durchgeführten Test
  4. d) ein anlassbezogener vor Ort durchgeführter Selbsttest oder den Nachweis des vollständigen Impfschutzes (seit 14 Tagen) oder einen Genesenennachweis

Die Testung darf bei Beginn des Besuchs oder der Inanspruchnahme einer Einrichtung, eines Angebots oder einer Dienstleitung nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen. Ein anlassbezogener Selbsttest vor Ort ist dann zum Negativnachweis geeignet, wenn er vor den Augen der Mitarbeitenden unmittelbar vor dem Betreten der jeweiligen Einrichtung mit negativem Testergebnis durchgeführt wurde.

Foto: ©2021 Volker Watschounek

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Die offizielle Internetseite des Robert-Koch-Instituts mit Fallzahlen finden Sie unter: www.rki.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.