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Stadtpolizei in Wiesbaden räumt auf

Stadtpolizei: „Ruhiges“ Pfingstwochenende

Pfingsten lockte in ganz Deutschland viele ins Freie. Dabei haben sich die Menschen in Hessen weitgehend an die geltenden Regeln und Abstandsregelungen gehalten. Von Seiten der Polizei heißt es, dass keine gravierenden Verstöße registriert worden sind. Im Einzelnen…

Volker Watschounek 4 Jahren vor 0

Hamburg zählt 650 Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Auf der Insel Sylt werden Strandpartys aufgelöst. Andernorts verhalten sich die Bürger Corona-Konform: wie laut Stadtpolizei viele in Wiesbaden. 

Die Stadtpolizei stellte über das Pfingstwochenende nur wenige Verstöße gegen die Corona-Auflagen fest. Bei über 150 Kontrollen alleine am Samstag und Sonntag gab es lediglich 26 Verstöße, darunter sechs Verstöße gegen die Versammlungsobergrenze, 18 Mal wurde kein Mund-Nasen-Schutz getragen. Insgesamt wurden gegen 50 Personen  Bußgeldverfahren eingeleitet.

„Wir befinden uns weiterhin auf einem guten Weg. Aber wir brauchen auch alle noch Geduld und müssen die geltenden Regeln einhalten, damit wir irgendwann wieder zur Normalität zurückkehren können.“  – Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz

Schwerpunktmäßig kontrollierte die Stadtpolizei am Wochenende nochmals die Gastronomie, die Wiesbadener Ausflugsziele und das Rheinufer.

Regeln für die Gastronomie

Beim Verzehr vor Ort gelten im Innen- und im Außenbereich die gleichen Rgeeln. So ist sicherzustellen, dass der Wirt
  • die Gäste auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, hinweist, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer dem Betriebsinhaber zur Nachverfolgung bekannt sind.
  • Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
  • keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
  • geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Für Gäste besteht grundsätzlich keine Pflicht, beim Betreten und Verlassen der Lokalität eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Veranstaltungen, Feierlichkeiten und andere Zusammenkünfte in Gaststätten gelten die Abstands- und Hygieneregeln. (Foto: Wiesbaden lebt!)

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Einen Überblick über Wiesbadens Gastronomie erhalten Sie unter www.wiesbaden.de.

 

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Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.