Menü

kalender

April 2024
S M D M D F S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  

Partner

Partner

Magistrat beschließt Waffenverbotszone. Wenn die Stadtverordnetenversammlung zustimmt, gilt sie. ©2018 Volker Watschou nek

Linke & Piraten wollen Waffenverbotszone überprüfen

Aufgrund massiver Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte vom Wiesbadener stellt die LINKE&PIRATEN Rathausfraktion Wiesbaden einen Berichtsantrag im Revisionsausschuss der Stadt zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Waffenverbotszone.

Volker Watschounek 5 Jahren vor 0

Keine Regel ohne Ausnahme: In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr sollte sich niemand  mit waffentauglichen Gegenständen in der Innenstadt und in Teilen des Westends erwischen lassen. Grund: Waffenverbotszone eben.

Bereits die Bürgerrechtsgruppe ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ stellte eine Anfrage an den Oberbürgermeister, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zone bestehe. Auf deren Grundlage stellt der Stadtverordnete Jörg Sobek im kommenden Revisionsausschuss eine Fülle an Fragen, um eine Klärung voranzutreiben:

„Hier geht es nicht nur um Prüfung eines objektiven  Anlasses zur Einrichtung der Zone, sondern auch um deren Erfolg oder Misserfolg. Auch soll geklärt werden, wie Diskriminierung bei der Durchführung der Kontrollen und Bewertung aufgefundener Gegenstände verhindert werden können.“ – Ingo vom Seelen, Stadtverordneter

Der sozialpolitische Sprecher und OB-Kandidat der L&P Fraktion, Ingo von Seemen, bekräftigt noch einmal seine Zweifel am Sinn dieser Zone: Jede dieser Durchsuchungen ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte unserer Bürger. Bei nahezu ausschließlich ‚unschuldig‘ durchsuchten Betroffenen ist es unsinnig, diese Kontrollen durchzuführen. Für den Stadtverordneten ist klar, dass diese Zone nur Symbolpolitik ist: Statt nach Schweizer Taschenmessern und Pfefferspray zu suchen, müssten wir anfangen, am Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu arbeiten. Das beste Mittel für eine sichere Innenstadt sei eine gute Sozial- und Kulturpolitik und nicht eine Politik der Repression! Eine Verbotszone kaschiert höchstens Probleme. Sie ändert aber nichts zum Positiven!, so von Seelen weiter

Antrag im Wortlaut

Der Magistrat wird gebeten, über die Verhältnismäßigkeit der Waffenverbotszone zu berichten. Insbesondere 

1. Wie viele Vorfälle mit „Waffen oder waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen“ wurden der Landespolizei bzw. den Ordnungskräften der Stadt Wiesbaden in der Waffenverbotszone in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 bekannt? 

2. Wie viele dieser Vorfälle mit „Waffen oder waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen“ mündeten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in einem polizeilichen Ermittlungs- oder einem gerichtlichen Verfahren? 

3. Wie werden Gegenstände der sogenannten „passiven Bewaffnung“ (z. B. Pfefferspray oder Tränengas) bewertet? 

4. Wie viele Personenkontrollaktionen zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung wurden von der Landespolizei bzw. den Ordnungskräften der Stadt Wiesbaden seit Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt? 

5. Wie viele Personen wurden dabei insgesamt überprüft? 

6. Wie viele „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ wurden dabei festgestellt? 

7. Wie viele „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ wurden dabei durch die Landespolizei bzw. die Ordnungskräfte der Stadt Wiesbaden beschlagnahmt? 

8. In wie vielen Fällen wurde Strafanzeige gegen die Personen gestellt, die „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ mit sich führten. 

9. In welchem Maße wird die Intensität der Kontrollen erhöht? 

10. Soweit damit Sach- oder Personalkosten verbunden sind, wie hoch werden diese geschätzt? 

11. Welche Lücken in bestehenden Eingriffsnormen des Bundes und des Landes Hessen sollen durch die neue Verordnung geschlossen werden? 

12. Welche Maßnahmen dienen der objektiven Gefahrenlage und welche dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger? Welche Verbote welcher Waffen bzw. waffenähnlicher gefährlicher Gegenstände dienen dem einen bzw. dem anderen Zweck? 

13. Wie wird die eintretende Rechtsunsicherheit bewertet für die Bürger und Besucher Wiesbadens durch die extrem unspezifische Definition des Begriffs „waffenähnlicher Gegenstand“ durch die nahezu beliebige Alltagsgegenstände kriminalisiert werden können? Z.B. stabiles Fahrrad-Kettenschloss, Radmutternschlüssel in nahezu jedem PKW, Besteck im Picknick-Korb, Multitool im Wanderrucksack. 

14. Wie wollen Sie Diskriminierung bei der Durchführung der Kontrollen und Bewertung aufgefundener Gegenstände verhindern? 

15. Wie bewertet die städtische Datenschutzbeauftragte die Eingriffe in Persönlichkeitsrecht und informationelle Selbstbestimmung? 

Diskutieren Sie mit

Diskutieren Sie mit

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Geschrieben von

Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.