Keine Regel ohne Ausnahme: In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr sollte sich niemand mit waffentauglichen Gegenständen in der Innenstadt und in Teilen des Westends erwischen lassen. Grund: Waffenverbotszone eben.
Bereits die Bürgerrechtsgruppe ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ stellte eine Anfrage an den Oberbürgermeister, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zone bestehe. Auf deren Grundlage stellt der Stadtverordnete Jörg Sobek im kommenden Revisionsausschuss eine Fülle an Fragen, um eine Klärung voranzutreiben:
„Hier geht es nicht nur um Prüfung eines objektiven Anlasses zur Einrichtung der Zone, sondern auch um deren Erfolg oder Misserfolg. Auch soll geklärt werden, wie Diskriminierung bei der Durchführung der Kontrollen und Bewertung aufgefundener Gegenstände verhindert werden können.“ – Ingo vom Seelen, Stadtverordneter
Der sozialpolitische Sprecher und OB-Kandidat der L&P Fraktion, Ingo von Seemen, bekräftigt noch einmal seine Zweifel am Sinn dieser Zone: Jede dieser Durchsuchungen ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte unserer Bürger. Bei nahezu ausschließlich ‚unschuldig‘ durchsuchten Betroffenen ist es unsinnig, diese Kontrollen durchzuführen. Für den Stadtverordneten ist klar, dass diese Zone nur Symbolpolitik ist: Statt nach Schweizer Taschenmessern und Pfefferspray zu suchen, müssten wir anfangen, am Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu arbeiten. Das beste Mittel für eine sichere Innenstadt sei eine gute Sozial- und Kulturpolitik und nicht eine Politik der Repression! Eine Verbotszone kaschiert höchstens Probleme. Sie ändert aber nichts zum Positiven!, so von Seelen weiter
Antrag im Wortlaut
Der Magistrat wird gebeten, über die Verhältnismäßigkeit der Waffenverbotszone zu berichten. Insbesondere
1. Wie viele Vorfälle mit „Waffen oder waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen“ wurden der Landespolizei bzw. den Ordnungskräften der Stadt Wiesbaden in der Waffenverbotszone in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 bekannt?
2. Wie viele dieser Vorfälle mit „Waffen oder waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen“ mündeten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 in einem polizeilichen Ermittlungs- oder einem gerichtlichen Verfahren?
3. Wie werden Gegenstände der sogenannten „passiven Bewaffnung“ (z. B. Pfefferspray oder Tränengas) bewertet?
4. Wie viele Personenkontrollaktionen zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung wurden von der Landespolizei bzw. den Ordnungskräften der Stadt Wiesbaden seit Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt?
5. Wie viele Personen wurden dabei insgesamt überprüft?
6. Wie viele „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ wurden dabei festgestellt?
7. Wie viele „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ wurden dabei durch die Landespolizei bzw. die Ordnungskräfte der Stadt Wiesbaden beschlagnahmt?
8. In wie vielen Fällen wurde Strafanzeige gegen die Personen gestellt, die „Waffen oder waffenähnliche gefährliche Gegenstände“ mit sich führten.
9. In welchem Maße wird die Intensität der Kontrollen erhöht?
10. Soweit damit Sach- oder Personalkosten verbunden sind, wie hoch werden diese geschätzt?
11. Welche Lücken in bestehenden Eingriffsnormen des Bundes und des Landes Hessen sollen durch die neue Verordnung geschlossen werden?
12. Welche Maßnahmen dienen der objektiven Gefahrenlage und welche dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger? Welche Verbote welcher Waffen bzw. waffenähnlicher gefährlicher Gegenstände dienen dem einen bzw. dem anderen Zweck?
13. Wie wird die eintretende Rechtsunsicherheit bewertet für die Bürger und Besucher Wiesbadens durch die extrem unspezifische Definition des Begriffs „waffenähnlicher Gegenstand“ durch die nahezu beliebige Alltagsgegenstände kriminalisiert werden können? Z.B. stabiles Fahrrad-Kettenschloss, Radmutternschlüssel in nahezu jedem PKW, Besteck im Picknick-Korb, Multitool im Wanderrucksack.
14. Wie wollen Sie Diskriminierung bei der Durchführung der Kontrollen und Bewertung aufgefundener Gegenstände verhindern?
15. Wie bewertet die städtische Datenschutzbeauftragte die Eingriffe in Persönlichkeitsrecht und informationelle Selbstbestimmung?