Wiesbaden hat die Wohnsituation im Westend geprüft. Illegale Überbelegungen wurden bislang nicht festgestellt.
Zwischen engen Altbauten, kleinen Hinterhöfen und dicht befahrenen Straßen galt das Wiesbadener Westend lange als Quartier, über das schnell gesprochen wurde – oft auch mit Vorurteilen. Nach 2017 hat die Landeshauptstadt die Situation rund um mögliche illegale Wohnraumüberbelegungen jetzt erneut überprüft. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Derzeit liegen nach Angaben der Stadt keine belastbaren Hinweise auf entsprechende Verstöße vor.
Stadt prüft Hinweise aus mehreren Bereichen
Grundlage der Überprüfung waren Abfragen bei verschiedenen Behörden sowie Einschätzungen aus den zuständigen Fachbereichen. Dabei ging es nicht nur um das Westend, sondern auch um weitere Innenstadtquartiere. Nach Angaben der Stadt wurden sowohl Hinweise aus der Bevölkerung als auch Erkenntnisse aus Verwaltung und Behörden ausgewertet.
„Aktuell liegen keine belastbaren Hinweise auf illegale Überbelegung von Wohnraum vor“, teilt die Stadt mit. Auch fachlich bestehe derzeit „kein konkreter Handlungsbedarf“.
Bis 2017 hatte es im Rahmen größerer Polizeiaktionen noch Maßnahmen gegen überbelegte Wohnungen gegeben. Seitdem seien jedoch keine vergleichbaren Fälle mehr festgestellt worden. Rückmeldungen aus unterschiedlichen Bereichen deuteten vielmehr darauf hin, dass sich die Situation im Viertel insgesamt entspannt habe.
Hinweise werden weiter geprüft
Ganz vom Tisch ist das Thema für die Stadt dennoch nicht. Einzelne gemeldete Sachverhalte beträfen weiterhin andere Problemlagen, etwa die unzulässige Nutzung von Räumen. Diese Fälle würden separat bearbeitet.
Die Verwaltung setzt dabei nach eigenen Angaben auf einen „aufmerksamen und differenzierten Ansatz“. Hinweise würden ernst genommen, zugleich wolle man vermeiden, und Bewohner eines gesamten Quartiers pauschal zu bewerten. Ziel bleibe es, bei konkreten Verstößen konsequent einzugreifen und gleichzeitig das Zusammenleben im Viertel zu stärken.
Offen bleibt, nach welchen konkreten Kriterien eine Überbelegung definiert wird und ob die allgemein gültige Definition – 2 Personen pro Zimmer, wobei Erwachsenen mindestens 10 qm und Kindern bis 6 Jahren mindestens 6 qm Wohnfläche – hier anzulegen ist. Auch zur Frage, ob Kontrollen regelmäßig oder ausschließlich anlassbezogen stattfinden, machte die Stadt bislang keine weiteren Angaben.
Foto – Die Stadt sieht keine belastbaren Hinweise auf illegale Wohnraumüberbelegung. ©2026 KI-generiert
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Weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt.



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