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Ungeimpft, kein Anspruch mehr auf Verdienstausfallentschädigung

Kein Verdienstausfall für Ungeimpfte

Die Kontaktnachverfolgung ist Geschichte. In zahlreichen gastronomische Betriebe gilt die 2G Regel. Kostenlose Corona-Schnelltests wird es nicht mehr lange geben. Ab dem 1. November haben Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen, keinen Anspruch mehr auf einen Verdienstausfall.

Volker Watschounek 3 Jahren vor 0

Es bleibt nicht mehr allein bei Restriktionen für Ungeimpfte. Dazu kommen ab dem 1. November finanzielle Einbußen und der Wegfall von Ersatzleistungen während der Quarantäne.

Ab dem 1. November 2021 haben Ungeimpfte in Hessen keinen Anspruch mehr auf eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie wegen des Kontakts zu einer mit Corona infizierten Person oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen. Auf diesen Schritt, den Ministerpräsident Volker Bouffier bereits angekündigt hatte, sowie auf den Zeitpunkt einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern heute in ihrer gemeinsamen Runde.

„Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass alle Bürger in Hessen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Deshalb besteht auch rechtlich gar keine Möglichkeit mehr, ungeimpfte Arbeitnehmer im Quarantänefall weiter zu entschädigen.“ – Ministerpräsident Bouffier.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entschädigung, wenn sie aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit können. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn die Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können.

„Es ist weiter oberstes Ziel, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern – und dabei müssen alle mithelfen: Lockerungen mitzunehmen, die für alle durch das Impfen möglich werden, sich aber selbst nicht an der Impfsolidarität zu beteiligen, kann eine Gesellschaft dauerhaft nicht akzeptieren. Deshalb ist das Ende der Verdienstausfallentschädigung folgerichtig.“ – Hessische Gesundheitsminister Kai Klose

Mit dem 1. November als Stichtag gibt Hessen allen Beschäftigten Zeit, sich bis dahin noch impfen lassen zu können. Denn der Zeitraum ist lang genug, um – wie im Fall von Moderna oder Biontech – zwei Impfdosen verabreicht zu bekommen. Ministerpräsident Bouffier und Minister Klose bitten daher alle Hessen, die Chance jetzt zu nutzen und sich impfen zu. Es sei nie einfacher als jetzt gewesen. In den Arztpraxen ist Impfstoff vorhanden und fast täglich finden in ganz Hessen Impf-Aktionen statt, die Sie aufsuchen können, ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen, so Ministerpräsident Bouffier und Minister Klose abschließen.

Foto oben ©2021 Volker Watschounek

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Aktuelle Cornona-Informationen aus Hessen gibt es online unter www.hessen.de.

 

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Volker Watschounek lebt und arbeitet als freier Fotograf und Journalist in Wiesbaden. SEO und SEO-gerechtes Schreiben gehören zu seinem Portfolio. Mit Search Engine Marketing kennt er sich aus. Und mit Tinte ist er vertraut, wie mit Bits und Bytes. Als Redakteur und Fotograf bedient er Online-Medien, Zeitungen, Magazine und Fachmagazine. Auch immer mehr Firmen wissen sein Know-how zu schätzen.