Betriebszahlen in 2022 leicht gestiegen. Zum Stichtag gibt es im Kammerbezirk Wiesbaden fast 27000 Handwerksbetriebe.
Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren insgesamt 26.982 Betriebe in der Handwerksrolle der Handwerkskammer Wiesbaden eingetragen. Die Zahl der Handwerksbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden ist damit im vergangenen Jahr leicht gestiegen, berichtet Kammerhauptgeschäftsführer Bernhard Mundschenk. Dies entspreche einer Zunahme von 0,5 Prozent und damit 126 Betrieben im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2021, so Mundschenk weiter. Während bei den zulassungspflichten Handwerken ein Rückgang von 361 Betrieben (-2 Prozent) auf 18061 Betriebe zu verzeichnen ist, ist bei den zulassungsfreien Handwerken mit einer Gesamtzahl von 6214 Betrieben ein Plus von 377 Betrieben (+6,5 Prozent) zu festzustellen. Auch die handwerksähnlichen Gewerbe melden einen Zuwachs von 110 Betrieben (+4,2 Prozent) auf 2.707 Betriebe.
Starker Zuwachs bei Kosmetikern, Gebäudereinigern und Fotografen
Mundschenk zufolge gibt es bei den Handwerksbetrieben mit Meisterpflicht bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (-154) sowie den Raumausstattern (-125) die größten Rückgänge. Die stärksten Zuwächse innerhalb dieser Gruppe sind bei den Installateuren und Heizungsbauern (+34) und den Elektrotechnikern (+22) zu verorten. Bei den zulassungsfreien Handwerken verzeichnen die Kosmetiker den stärksten Zuwachs (+132), gefolgt von den Gebäudereinigern (+86) und Fotografen (+82). Bei den handwerksähnlichen Gewerben wird bei den Bodenlegern (+80) der größte Anstieg dokumentiert.
Regionale Unterschiede
Hinsichtlich der Entwicklung der Betriebszahlen gibt es in den jeweiligen Landkreisen im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden in Ober-, West- und Mittelhessen regionale Schwankungen. In der kreisfreien Landeshauptstadt Wiesbaden kommt es 2022 zu einem Rückgang von 42 Betrieben (-1,1 Prozent). Die größten Anstiege zeichnen sich im Main-Kinzig-Kreis mit einem Plus von 79 Betrieben (+1,4 Prozent), dem Landkreis Gießen mit einem Zuwachs von 30 Betrieben (+0,9 Prozent) und dem Rheingau-Taunus-Kreis mit 22 Betrieben (+0,9 Prozent) ab.
Erläuterung
Nach der Handwerksordnung, dem 1953 eingeführten und mehrfach novellierten Regelwerk für den Wirtschaftsbereich Handwerk, werden die 146 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt:
(1) Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)
53 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.
(2) Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)
42 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Ein Qualifikationsnachweis ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
(3) Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)
51 handwerksähnliche Gewerbe, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Ein Qualifikationsnachweis ist jedoch auf freiwilliger Basis möglich.
Symbolfoto ©2018 Volker Watschounek
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Die offizielle Internetseite der Handwerkskammer Wiesbaden finden Sie unter www.hwk-wiesbaden.de.