Die Hessische Verordnung hat 20 Seiten. Die Schutzverordnung aus Mecklenburg Vorpommern hat über 100 Seiten. Hamburgs Verordnung hat 68 Seiten. Hessen hält an seiner Linie fest.
Die aktuelle Hessische Schutz-Verordnung läuft zum Ende der Woche aus, weshalb das sogenannte Corona-Kabinett am 19. Juli getagt und neu Richtlinien auf den gebracht hat. Hessens Ministerpräsident betont, dass das Land Hessen hier an seinem eingeschlagenen Weg festhalte. Es ist wichtig, dass wir weiterhin besonnen bleiben. Es ist nach wie vor wichtig, die Hygiene- und Abstandsregeln zu berücksichtigen. Zum Start der Sommerferien stehen dabei insbesondere die Reisenden im Fokus – weshalb der Aufruf sich testen und impfen zu lassen, stärker denn je gelten. Das gelte insbesondere für Reiserückkehrer. Die Infrastruktur hierfür existiert.
Neue Corona-Regeln: Ergebnisse der Beratungen
Nach der Sitzung haben Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter, Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, haben nach der Sitzung des Corona-Kabinetts über die gefassten Beschlüsse informiert. Anders als im Sommer 2020 stehen in Hessen mit den Testmöglichkeiten und dem Impfangebot zwei entscheidende Instrumente zur Verfügung, um der Pandemie zu begegnen.
„Auch wenn die Inzidenzen teilweise steigen, bleibt die Zahl schwerer Erkrankungen bisher weiterhin niedrig. Eine Erklärung dafür ist auch die hohe Impfquote. Diejenigen, die momentan noch überlegen, ob sie sich impfen lassen sollen, bitte ich, es zu tun. Sie schützen damit nicht nur sich bestmöglich, sondern auch ihre Mitmenschen.“ – Volker Bouffier, Ministerpräsident
Die Hessische Landesregierung hat heute die bestehende Coronaschutzverordnung vom 22. Juli bis zum 19. Augist verlängert und einzelne zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen und in der Gastronomie beschlossen. Damit gleicht Hessen seine Verordnung an die Regelungen angrenzender Bundesländer an. Angesichts einer landesweiten Inzidenz von 13,6 und einer gleichzeitig geringen coronabedingten Krankenhausbelegung können wir einige wenige weitere vorsichtige Öffnungsschritte gehen.
„Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten allerdings auch erneute Einschränkungen notwendig werden, die dann auf Basis des bewährten hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes umgesetzt werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.“ – Volker Bouffier, Ministerpräsident
In allen hessischen Landkreise liegt der Inzidenz aktuell deutlich unter 50, auch wenn die Inzidenzen seit einer guten Woche wieder steigen. Das unterstreicht einmal mehr, wie wichtig regelmäßige Testungen und vor allem das Impfen ist, sagte der Ministerpräsident im Anschluss an die Kabinettsitzung. Die wichtigsten Änderungen im Überblick im folgenden …
Neue Corona-Regeln: Corona Schutz-Verordnung
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
(1) Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
(2) Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
(3) Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
Großveranstaltungen
(1) Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
Hotels und Übernachtungen:
(1) Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
Gastronomie
(1) Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
Bibliotheken und Archive
(1) Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
Clubs / Discotheken:
(1) Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.
Reißleine
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.
Zur aktuellem Lage
Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen. Aktuell ist zwar ein leichter Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen. Mit Stand vom 19. Juli 2021 überschreitet aber noch kein Landkreis und keine kreisfreie Stadt in Hessen den Schwellenwert nach § 28a Abs. 3 Satz 6 IfSG von 35 von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. Landesweit liegt der Inzidenzwert bei 13,6. Die Belegungszahlen der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten bleiben konstant niedrig. Aktuell sind insgesamt 59 Covid-Patientinnen und Patienten (51 mit Covid-bestätigt und 8 mit Covid-Verdacht) auf der Intensivstation, davon 35 beatmet. Auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion sind niedrig.
59,2 Prozent haben eine Impfdosis
Zugleich hat die Zahl der geimpften Personen zugenommen. Bis einschließlich 18. Juli 2021 sind 59,2 Prozent der Personen in Hessen mindestens einmal geimpft worden und haben damit bereits einen gewissen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen erhalten. 45,7 Prozent haben bereits den vollen Impfschutz erhalten.
Hinzu kommt, dass aufgrund der saisonalen Temperaturanstiege Aufenthalte und Aktivitäten vermehrt im Freien stattfinden. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen jedoch im Zuge dort bereits erfolgter, teilweise sehr weitgehender Lockerungen einen vielfach schnellen Anstieg der Infektionszahlen. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus, welche nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als deutlich infektiöser, wenn auch nicht pathogener, einzuschätzen ist, besteht weiterhin Anlass zur Vorsicht.
Foto oben: Pixabay
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