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Symbolbild zum Heckenrückschnitt an einem Wirtschaftsweg mit Heckenschere und Traktor im Hintergrund.

Stadt erinnert an Rückschnitt und kündigt Kontrollen an

Hecken und Sträucher wachsen mancherorts weit in Wiesbadens Wirtschaftswege hinein. Das kann Landwirte, Müllabfuhr und Entsorgungsfahrzeuge behindern. Die Stadt schreibt deshalb erste Grundstückseigentümer an. Wer nicht reagiert, muss mit Anordnung, Bußgeld und zusätzlichen Kosten rechnen.

Volker Watschounek 2 Wochen vor 0

Wiesbaden nimmt Hecken und Sträucher an Wirtschaftswegen ins Visier. Eigentümer sollen sie zurückschneiden – sonst drohen Bußgelder.

Wer ein Grundstück an einem Wiesbadener Wirtschafts- oder Feldweg besitzt, sollte in diesen Tagen einen Blick auf Hecken, Sträucher und Bäume werfen. Ragen Äste oder Zweige in den Weg, sind die Besitzer gefordert. Die Stadt erinnert, dass der Rückschnitt jetzt erfolgen sollte und nicht erst dann, wenn die Hecke bereits in den Weg hineinragt.

Gesetzliche Regelungen

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Gehölze während der Vegetations- und Fortpflanzungszeit besonders. Vom 1. März bis einschließlich 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich weder abgeschnitten noch auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die den jährlichen Zuwachs entfernen oder Bäume gesund erhalten.

Seit dem 1. Oktober sind umfangreichere Arbeiten wieder grundsätzlich möglich. Die Schnittperiode reicht bis Ende Februar. Das gilt nicht allein für Grundstücke an Wiesbadener Wirtschaftswegen, sondern auch für private Gärten.

Wer seine Hecke über den Sommer wachsen ließ, kann sie nun also kräftiger zurücknehmen. Ein Freibrief für die Heckenschere ist das allerdings nicht. Der Schutz wild lebender Tiere und ihrer Lebensstätten gilt das ganze Jahr. Vor dem Schnitt sollte deshalb geprüft werden, ob Tiere die Hecke oder das Gebüsch nutzen. Lebensstätten wild lebender Tiere dürfen nicht ohne Weiteres beeinträchtigt oder zerstört werden.

Wenn die Hecke zum Verkehrshindernis wird

Wirtschaftswege sind mehr als schmale Wege zwischen Äckern. Sie bilden einen Teil der Infrastruktur im Wiesbadener Außenbereich. Landwirte benötigen sie, um mit Traktoren, Anhängern und anderen Maschinen ihre Flächen zu erreichen. Einige Wege erschließen zudem Höfe und Wohnhäuser.

Wächst eine Hecke Jahr für Jahr weiter in den Weg hinein, kann es besonders für breite landwirtschaftliche Fahrzeuge eng werden. Auch Müllwagen und andere Entsorgungsfahrzeuge können Schwierigkeiten bekommen. Nach Angaben der Stadt kann übermäßiger Bewuchs sogar verhindern, dass Grundstücke angefahren oder Abwassergruben geleert werden.

Verkehrsdezernent Marc Dahlen setzt deshalb zunächst auf die Eigeninitiative der Eigentümer. „Wer seine Hecke jetzt zurückschneidet, sorgt dafür, dass die Wege frei bleiben und unsere Landwirte ihre Felder problemlos erreichen können“, sagt er.

Feldwegesatzung verpflichtet Eigentümer

Ganz freiwillig ist der Rückschnitt an betroffenen Grundstücken allerdings nicht. Die Stadtverordnetenversammlung ergänzte am 17. Dezember 2025 die Wiesbadener Feldwegesatzung. Seitdem müssen Eigentümer und Besitzer angrenzender Grundstücke dafür sorgen, dass ihr Bewuchs weder die Benutzung noch den Bestand der Wege beeinträchtigt.

Die Vorschrift erfasst nicht nur klassische Hecken. Sie gilt ausdrücklich auch für Sträucher, Bäume und Stauden. Maßgeblich ist die Grundstücksgrenze: Der Wirtschaftsweg soll bis dorthin frei bleiben. Pflanzen dürfen nicht so weit über die Grenze wachsen, dass sie den nutzbaren Verkehrsraum verkleinern.

Es genügt deshalb nicht immer, eine Hecke lediglich optisch in Form zu bringen. Ragen Äste und Zweige in den öffentlichen Weg, müssen sie ausreichend zurückgeschnitten werden.

Erste Eigentümer erhalten Post

Das Tiefbau- und Vermessungsamt will nun erstmals Eigentümer und Besitzer anschreiben, bei deren Grundstücken störender Bewuchs festgestellt wurde. Das Verfahren beginnt jedoch nicht unmittelbar mit einem Bußgeld. Zunächst erhalten die Betroffenen im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit, sich zu dem festgestellten Zustand zu äußern. Zugleich können sie selbst tätig werden und den erforderlichen Rückschnitt vornehmen. „Wir möchten möglichst vermeiden, dass es überhaupt zu einem ordnungsrechtlichen Verfahren kommen muss“, sagt Dahlen.

Die Stadt setzt damit zunächst auf Kooperation. Ihr Appell ist allerdings mit einer klaren Konsequenz verbunden.

Wer nicht handelt, riskiert ein Bußgeld

Bleiben Hecken, Sträucher oder Äste trotz Aufforderung im Weg, kann aus dem Hinweis ein Verwaltungsverfahren werden. Die Stadt kann den Rückschnitt anordnen und anschließend ein Bußgeldverfahren einleiten.

Darüber hinaus erlaubt die Feldwegesatzung eine sogenannte Ersatzvornahme. Erledigt ein Verpflichteter den angeordneten Rückschnitt nicht, kann die Stadt die notwendigen Arbeiten veranlassen. Die Kosten trägt dann der Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks. Für die Betroffenen ist es deshalb am einfachsten, den Bewuchs rechtzeitig selbst zu kontrollieren. Mit dem Beginn der Schnittperiode besteht dafür seit Oktober auch naturschutzrechtlich wieder ein größerer Spielraum.

Erst kontrollieren, dann schneiden

Wer im privaten Garten oder am Wirtschaftsweg zur Heckenschere greift, sollte dennoch nicht sofort losschneiden. Auch außerhalb der sommerlichen Schutzfrist gelten die allgemeinen Vorschriften zum Schutz wild lebender Tiere. Vor einem kräftigen Rückschnitt empfiehlt sich daher ein genauer Blick in die Hecke. Befinden sich darin Tiere oder geschützte Lebensstätten, können weitere Schutzbestimmungen greifen. Dass umfangreichere Gehölzschnitte seit Oktober grundsätzlich wieder zulässig sind, hebt den Artenschutz nicht auf.

Foto – Freie Fahrt auf Wirtschaftswegen: Wiesbaden fordert Grundstückseigentümer auf, Hecken und Sträucher entlang von Feld- und Wirtschaftswegen rechtzeitig zurückzuschneiden. ©2026 KI-generiert

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Die vollständige Feldwegsatzung zum nachlesen.

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