Die Natur erwacht. Die Vegetationsperiode hat angefangen. In wenige Wochen steht die Grabpflege im Fokus. Um die Zuwegung kümmert sich das Grünflächenamt.
Für die Mitarbeitenden auf den Wiesbadener Friedhöfen kündigt der erste Durchgang mit dem Rasenmäher an. Erfahrungsgemäß schießt das Grün gerade jetzt besonders stark, sodass der erste Mähgang des Jahres für Mensch und Maschine schnell zur Herausforderung wird. Um diese Arbeiten zu erleichtern, bittet die Friedhofsabteilung um Unterstützung der Angehörigen.
Arbeit vermeiden
In vielen Grababteilen werden über das Jahr hinweg Gegenstände zur Grabpflege wie Gießkannen, Werkzeuge, Blumenvasen gelagert sowie Blumengestecke oder Figuren, hinter Grabsteinen sowie neben der Grabstätte oder auf Grabplatte selbst abgelegt. Die Flächen rund um die Gräber zu mähen und zu pflegen ist oftmals nur möglich, wenn die Mitarbeitenden des Grünflächenamtes vorher die vielen Grabbeigaben beiseite räumen. Dies ist mit einem sehr hohen zeitlichen Aufwand verbunden, da die Erinnerungsstücke auch mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt werden wollen.
Bereich um die Grabfassung frei räumen
Gemäß der aktuell geltenden Friedhofssatzung ist das Abstellen von Gegenständen außerhalb der Grabstätte und das Ablegen von Grabschmuck bei bestimmen Grabarten, wie Baumgräbern, Urnen- und Erdrasengräbern sowie Urnenwänden untersagt. Hierfür stehen in den betreffenden Grababteilen extra dafür vorgesehene Ablageflächen zur Verfügung. Im Rahmen der anstehenden Grünpflegearbeiten bittet die Friedhofsabteilung deshalb darum, vorhanden Gegenstände und Blumengestecke außerhalb der Grabeinfassung und auf den Grabplatten der oben genannten Grabarten bis zum 31. März zu entfernen. Die nach dem Zeitpunkt noch vorhandenen Gegenstände werden von den Mitarbeitenden des Grünflächenamtes auf die angrenzenden Ablageflächen geräumt und verwelkte Grabgestecke entsorgt.
Foto oben @2022 Volker Watschounek
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