Eine Selbstanzeige ist eine nachträgliche Erklärung über verschwiegene oder unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt: auch unwissentlich.
Weiberfastnacht, letzten Donnerstag stellte der Wiesbadener Kurier offen die Frage: Muss in Wiesbaden der nächste Geschäftsführer gehen? Nachdem bereits Herman Zemlin im vergangenem Jahr seinen Hut nehmen steht Jörg Gerhard in die Kritik, – und erstattet der erst kürzlich bestellte neue Geschäftsführer Jan Görnemann Selbstanzeige nach Paragraph 153 Abgabenordnung beim Wiesbadener Finanzamt Selbstanzeige. Rein Vorsorglich, wie es aus Kreisen bei ESWE Verkehr heißt.
„Mir ist ein transparentes Vorgehen in dieser Angelegenheit sehr wichtig. Die im Rahmen der laufenden Konzernrevision geprüften Sachverhalte liegen im Zeitraum vor meiner Berufung zum Geschäftsführer der ESWE Verkehrsgesellschaft.“ – Jan Görnemann, Geschäftsführer ESWE Verkehr
Hintergrund sind die aktuell laufenden Untersuchungen der Konzernrevision. Abhängig vom Ergebnis der laufenden Revisionsprüfung könnte der Fall eintreten, dass es einen Korrekturbedarf in den von ESWE Verkehr zuletzt eingereichten Körperschafts- und Gewerbesteuererklärungen gibt.
„Eine Selbstanzeige ist juristisch notwendig, um mögliche Ansprüche des Unternehmens zu wahren.“ – Jan Görnemann, Geschäftsführer ESWE Verkehr
Bei der Selbstanzeige handelt es sich um ein in solchen Fällen übliches juristisches Vorgehen. Das Ziel lautet, einen möglicherweise entstehenden Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Dieser rein vorsorgliche Schritt hat jedoch keinerlei Einfluss auf das Ergebnis der Revisionsprüfungen und nimmt dieses auch nicht vorweg.
Foto oben ©2021 Stadt Wiesbaden
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