Infektionsschutzbelehrung jetzt digital in 30 Sprachen – einfacher, schneller und bürgernäher.
Wer in einer Küche, einer Bäckerei oder einem Restaurant erstmals mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem Arbeitsbeginn eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt Wiesbaden macht diesen Schritt nun deutlich einfacher: Die digitale Infektionsschutz-Belehrung steht ab sofort in 30 Sprachen zur Verfügung.
Weniger Wege, mehr Sprachen
Möglich wird das durch den Wechsel zur Softwarelösung „mindlane“. Damit erweitert die Landeshauptstadt ihr digitales Angebot erheblich. Künftig können deutlich mehr Menschen die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung online und in ihrer Muttersprache absolvieren. Ein persönlicher Termin im Gesundheitsamt entfällt in vielen Fällen.
Die Stadt verspricht sich davon einen einfacheren Einstieg in Berufe des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie oder der Gemeinschaftsverpflegung. Gleichzeitig sollen Wartezeiten und Anfahrtswege reduziert werden. Wer gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeitet oder mit ihnen in Berührung kommt, benötigt vor der ersten Beschäftigung die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Sie bestätigt, dass die Teilnehmenden über geltende Tätigkeitsverbote informiert wurden.
Präsenz bleibt möglich
Wer keine geeignete technische Ausstattung besitzt, kann die Belehrung weiterhin im Gesundheitsamt an der Konradinerallee absolvieren. Voraussetzung ist eine vorherige Terminvereinbarung. Zum Termin müssen ein Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Damit bleibt die Infektionsschutz-Belehrung sowohl digital als auch vor Ort für alle zugänglich.
Foto – Die digitale Infektionsschutzbelehrung des Wiesbadener Gesundheitsamts steht jetzt in 30 Sprachen zur Verfügung und erleichtert den Einstieg in Lebensmittelberufe. ©2026 KI-generuert / bearbeitet Wiesbaden lebt!
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Direkt zu online-gestützten Belehrung des Gesundheitsamts Wiesbaden.



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